Anechnung von Gehalt

  • Mein Sohn ist seit Januar 08 wieder Hartz4 Empfänger. Am 6.Januar bekam er von dem letzten Arbeitgeber noch das Gehalt für Dez.07. Bei der Berechnung von Hartz4 wurde ihm dieses angerechnet und er bekam die Leistung erst ab Februar 08. Andererseits wurde ihm bevor er diese Arbeit antrat(im Juni 07) sofort alle Leistungen gestrichen, Er war also nicht in der Lage seine laufenden Kosten zu decken.Wir haben ihm zwar geholfen aber meine Frage an einen "Wissenden"- Gibt es da andere Möglichkeiten oder ist das so korrekt ?
    Vielen Dank !

  • Hallo Mama 007!


    Das ist leider so und wenn Dein Sohn wieder eine Arbeit antritt muss er für ein Überbrückungsgeld anfragen, sonst fordert man das in dem Monta gezahlte ALG II voll zurück, Überbrückungsgeld ist aber nicht unbedingt zurück zu zahlen, soviel für die Zukunft, und wenn die Frage nach der Vorschusszahlung des Arbeitgebers auftritt, muss dieser ja nicht dazu bereit sein etwas zu zahlen was erst noch erwirtschaftet werden muss, als Wiedereinstieg hat die ARGE aber entsprechende Mittel, die Dein Sohn dann geltend machen sollte.


    Gruß

  • "Andererseits wurde ihm bevor er diese Arbeit antrat(im Juni 07) sofort alle Leistungen gestrichen,"


    Das war möglicherweise nicht korrekt, da bei ALG 2 das Zuflussprinzip gilt. Wenn dein Sohn im Juni 07 seine Arbeit antrat und ihm das Gehalt erst im Juli 07 ausgezahlt wurde, dann hätte die Arge das ALG 2 noch für den Juni auszahlen müssen.