Arbeitsaufnahme, Amt hat sofort alle Leistungen gestrichen ??? Dringend

  • Meine Tochter hat seit dem 18.05.2008 eine Arbeit. Sie wird nach Leistung bezahlt, so das der Verdienst von Monat zu Monat unterschiedlich ausfällt. Wenn sie gut ist kommt sie auf ca. 600,00€ Brutto. Sie muß tgl. mit der Bahn 50km fahren um auf Arbeit zukommen. Bis zum 17.05.2008 hatte sie Anspruch auf Hartz IV, jetzt wurde ihr mitgeteilt, dass die Zahlungen eingestellt sind und erst eine Lohnabrechnung vorliegen muß, damit ein neuer Antrag bzw. Berechnung erfolgen kann. Die Lohnabrechnung bekommt sie aber nicht vor dem 15.06.2008. Sie muß aber Miete zahlen und Leben. Leider kann ich sie nicht unterstützen, was können wir machen.

  • Das Verhalten der Arge ist rechtswidrig. Beim ALG 2 gilt des Zuflussprinzip, das heisst, erst in dem Monat, in dem die Knete auf dem Konto ist, darf das ALG 2 gestrichen werden.Bis Ende Mai 2008 muss weitergezahlt werden.

  • Sorry nataly!
    Hallo Samyjo!


    So ganz ist das nicht richtig, denn ALG II Bezug erübrigt sich ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme. Man kann aber ein Überbrückungsgeld beantragen, welches in der Regel bewilligt wird, der Vorteil, dieses muss nicht zurück gezahlt werden, der Bezug von ALG II Leistungen im Monat der Arbeitsaufnahme allerdings schon, nur ist es nicht gerade förderlich wenn die ARGE die Hilfebedürftigen über diese Möglichkeit nicht aufklärt.


    Gruß

  • hallo,


    das überbrückungsgeld ist richtig, aber es gibt noch etwas anderes, was ihr vl besser helfen könnte..
    mir hat man auf der arge angeboten ein *einstiegsgeld* zu nehmen, dieses ist keine einmalige zahlung sondern erstreckt sich über 6 monate, kann aber in bestimmten fällen auch länger gezahlt werden (der wortlaut der bearbeiterin: is doch egal aus welchem topf wir es nehmen, hauptsache ihnen ist geholfen <= sie ist wohl ein seltener fall von netter bearbeiterin)
    weiterhin versuch doch mal sofern führerschein vorhanden, einen *mobilitätsantrag* könnte dir evtl. ein auto bis 1000€ einbringen, oder nen roller, je nach führerschein..


    ^^ das sind die dinge, die ich vor kurzem auf dem amt vorgelegt bekam, von der netten dame da..


    ich hoffe es konnte bischen weiter helfen..


    schönes WE und gruß BineNRW

  • Hallo Bine NRW.


    Da stimme ich Dir voll und ganz zu, derartig fähige Mitarbeiter gab es auch hier in der ARGE, leider, so das Bedauern einiger Betroffener, diese Menschen werden weg befördert, in andere Abteilungen und noch etwas was mir zu Ohren kam, es ist Ziel der ARGE die Menschen in Sozialgerichtsverfahren zu ziehen, zum einen weil viele davor Angst haben und zum Anderen die politisch anders eingestellten zu beackern!


    Wir werden also für politische Vorwahlkampfspraktiken missbraucht!


    Gruß

  • Hallo,


    Nataly hat Recht, es besteht weiterhin Anspruch auf ALG 2 Leistungen auch unter der Berücksichtigung das die Tochter bei der Höhe des Einkommens weiterhin auf aufstockende Leistungen der Arge angewiesen sein wird.
    Es besteht also keine Unterbrechung des Anspruchs auf Leistungen, demnach steht die Tochter weiter im Leistungsbezug und somit kommt das Prinzip des Zuflußmonats zum Tragen.