Hi,
endlich drin hier, was für ne prozedur.
folgender sachverhalt: ich lebe getrennt, habe als vz kraft kein grosses einkommen, kein vermögen und diverse zahlungsverbindlichkeiten. desweiteren zahle ich unterhalt an meine 2 töchter. eine davon will jetzt studieren und beantragt bafög. ich soll den einkommenssteuerbescheid von 2006 abgeben, da war ich noch in einer anderen steuerklasse und hatte besseres einkommen.
wird mir jetzt eine eventuelle steuerrückzahlung weg genommen? wird mein einkommen zur berechnung der höhe des bafög herangezogen und inwieweit bin ich verpflichtet, zahlungen zuzüglich des unterhalts zu leisten?
mfg
Eule