Vermögen Eltern

  • Hi,
    endlich drin hier, was für ne prozedur.
    folgender sachverhalt: ich lebe getrennt, habe als vz kraft kein grosses einkommen, kein vermögen und diverse zahlungsverbindlichkeiten. desweiteren zahle ich unterhalt an meine 2 töchter. eine davon will jetzt studieren und beantragt bafög. ich soll den einkommenssteuerbescheid von 2006 abgeben, da war ich noch in einer anderen steuerklasse und hatte besseres einkommen.
    wird mir jetzt eine eventuelle steuerrückzahlung weg genommen? wird mein einkommen zur berechnung der höhe des bafög herangezogen und inwieweit bin ich verpflichtet, zahlungen zuzüglich des unterhalts zu leisten?


    mfg
    Eule

  • Wenn dein Einkommen in dem Zewitraum, für den BAföG bewilligt wird, also von 10/2008 bis 9/2009 niedriger ist als im Kalenderjahr 2006 dann sollte ein Aktualisierungsantrag nach § 25 Abs.4 BAföG gestellt werden.
    Dafür gibt es das Formblatt 7:


    http://www.das-neue-bafoeg.de/intern/upload/formblaetter/nbb_fbl_7.pdf


    Die Steuererstattung wird nicht weggenommen. Ob auf das BaföG dein Einkommen angerechnet wird, hängt von der Höhe des Einkommens ab und auch von dem Freibetrag, der dir für die andere Tochter evtl. zusteht. Was macht diese denn und wie alt ist sie? Anzurechnen ist aber nicht nur dein Einkommen, sondern auch das deines getrennt lebenden Ehemannes.

  • Die jüngere schwester der angehenden studentin besucht noch das gymnasium und hat somit kein eigenes einkommen und bezieht lediglich unterhalt von beiden elternteilen.
    freibetrag für sie heisst dann, ihr steht ebenfalls eine gewisse summe zu, falls ich zum bafög zuzahlen muss und die höhe der zu zahlenden leistungen an die ältere tochter wird dann halbiert? wäre ja insofern gerecht.
    wo finde ich denn etwas, dass ich das vorab schon mal selbst ausrechnen kann?
    danke


    mfg
    EuleHH