Hallo, folgender Fall:
Ich, 20, bin momentan in Elternzeit und wohne mit meiner Tochter in einer 2 Zimmer Wohnung. Ab Juli beabsichtige ich mit dem Vater des Kindes zusammenzuziehen. Er ist in Ausbildung und verdient 730 € netto ( darin enthalten 40,00 EUR vermögenbwirksame Lstg., Fahrtkostenzuschuss, abzgl. Miete für Stellplatz in der Arbeit) + 80,00 EUR Halbweisenrente.
Zählen wir, wenn wir zusammenziehen als Bedarfsgemeinschaft? Was wird von seinem Einkommen alles angerechnet?
Werden die Daten von den Eltern meines Freundes benötigt?
Wie ist es, wenn ich einen Job habe, bei dem ich monatl. ca. 100 EUR verdiene? Gilt der Freibetrag in unserem Fall auch?
Vielen Dank.
gruß mauserle