Wohnung?

  • Guten Tag!


    Folgende Situation ich 20 Jahre meine Frau 19 Jahre bekommen beide ALG2 und leben bei meinen Eltern mit in einer 3 Zimmer Wohnung, so aber es gibt nur Streit und Auseinandersetzungen und das Zimmer ist auch nur 13 qm groß.
    Haben wir das Recht eine eigene Wohnung zu haben und wenn ja wie Teuer "groß" darf sie sein und was muss ich machen sprich welche papiere beantragen oder besorgen???


    MfG

  • Hallo NTLBOY!


    das Recht auf eine eigene QWohnung kann Euch niemand absprechen, allerdings gibts dafür nicht unbedingt staatliche Hilfe. Im ALG II Recht heisst es das man bis zum 25 Lebensjahr bei den Eltern unterkommen muss, sofern die Finanzierung der eigenen Wohnung und des Lebensunterhaltes nicht gegeben ist.


    Es gibt Ausnahmen, aber die sehe ich bei Deiner Beschreibung noch längst nicht erfüllt.Bei Streitigkeiten mit den Eltern Deiner Freundin könnte diese vielleicht über das Jugendamt zu einer eigenen Wohnung kommen, aber Du hättest die gleiche Problematik zu belegen und ganz ehrlich gesagt steht bei Euch nur die Absicht auf eine eigene Privatsphäre im Vordergrund, dies reicht nicht aus - berufliche Perspektiven wären da schon wesentlich besser um eine Rechtfertigung bei der ARGE für eine derartige Notwendigkeit belegen zu können, aber wenn diese gegeben wären bekämt Ihr vermutlich keine Leistungen aufgrund eurer Einkommenssituation, denn jeder von euch beiden müsste diese belegen!


    Gruß