Misere!

  • Ich hab da mal ein Problem!


    Zur Zeit befinde ich mich noch in einer Erstausbildung, die ich zum 30.06.2008 beenden werde.
    Ab 01.09.2008 beginne ich eine Zweitausbildung.
    Mein zukünftiger Bruttolohn ist aber so gering, dass die lebenswürdige Untergrenze von 347 € jedoch unterschritten wird.
    Welche Leistungen kann ich aufgrund dessen beantragen und wo?
    Ab wann habe ich einen Anspruch auf ALGII, ab wann Wohngeld oder andere Leistungen?
    Werden meine Eltern noch mit zur Unterhaltspflicht herangezogen? (Ich bin unter 25 Jahre)
    Gibt es generell irgendwelche finanzielle Unterstützung bei Zweitausbildungen?

  • Was für eine Erstausbildung wird am 30.06.08 beendet? Welcher Abschluss wird erreicht? Welche Zweitausbildung wird am 1.9.08 begonnen? Wohnst du wäährend der Zweitausbildung bei den Eltern? Wenn nein, warum? Könnte die Zweitausbildung auch von der Wohnung der Eltern aus betrieben werden? Ist die Zweitausbildung schulisch oder betrieblich? Welchen Schulabschluss hast du?

  • Ich beende eine Ausbildung zur Bankkauffrau und beginne eine zweite zum Produktgestalter.
    Die neue Ausbildung erfolgt 200km entfernt vom Wohnsitz meiner Eltern, meine bisherige Ausbildung war auch nicht im Wohnort meiner Eltern sondern auch knappe 400km entfernt.
    Somit ist eine Fahrt von der Wohnung meiner Eltern zum neuen Ausbildungsplatz täglich nicht möglich.
    Die neue Ausbildung ist eine betriebliche mit Berufschulzeiten im Wechsel.
    Mein Schulabschluss ist Abitur.

  • Betriebliche Ausbildungen werden mit BAB gefördert, aber nur die erstmalige (§ 60 Abs. 2 SGB III).
    Mit Unterhaltspflicht der Eltern sieht es schlecht aus, da sie dir Abi und Berufsausbildung finanziert haben. Damit ist idR ihre Unterhaltspflicht für eine Ausbildung beendet.