Guten Tag,
gibt es Regelausnahmen bei der Unterzeichnung von einer Wiedereingliederungsvereinbarung für 60jährige?
Bewerbungen kann ich auch zuhause wie bisher schreiben und auch der ARGE dokumentieren. Wie ich von einem Teilnehmer (jünger als ich) einer solchen Maßnahme erfahren habe, mussten die Teilnehmer aus dem Internet nur Stellanangebote raussuchen (hier waren einige Stellenangebote längst überholt bzw. die Stellen vergeben, wurden aber, z. B. von der Bundesagentur für Arbeit, noch angeboten), Bewerbungen schreiben - sonst nichts - und das Monate lang. Und das soll eine Hilfe zum Wiedereinstieg ins Berufsleben sein. Wahrscheinlich verdienen die Mitarbeiter einer solchen "Bildungsstätte" nur an den Arbeitslosen (meine Meinung).
Bin gespannt aus Antworten hierzu.
Vielen Dank im voraus.
Herzliche Grüße von Black
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Hallo Black!
So sieht es aus, völlig richtig erkannt! Denn viele Träger haben plötzlich umfirmiert weil sie erkannt haben das für die Vermittlungstätigkeit auch ganz gut Kohle von der ARGE rauszuholen ist. TERTIA, ein von mir besuchter Maßnahmeträger der mit der AWO kooperiert hat, hat Mitte 2007 plötzlich auch die Jobvermittlung
im Programm gehabt, gilt jetzt auch als Arbeitsvermittler, so wie Ramstad und andere. Da wird auf Teufel komm raus nach Bewerbungen geschaut, egal ob qualifiziert oder nicht Hauptsache man kann gegenüber der ARGE belegen das der Teilnehmer durch sie den Kontakt zum Arbeitgeber erhalten hat. Bringt nach 6 Monaten satte 2.500€ bereits nach 6 Wochen sahnt die gesellschaft schon die ersten 1000€ ab.Die Qualifikation entspricht dann natürlich der die der einzelne Referent/Dozent inne hat und das ist oft nicht das Beste, aber das ist ja auch gar nicht mehr das Ziel. Entweder man fügt sich dem System oder aber man wird gegenüber der ARGE als unwillig dargestellt und von dort dann sanktioniert, habe ich persönlich erleben dürfen.
Da hat jeder seinen Nutzen nur nicht der Arbeitslose, es sei denn er gibt sich mit der dann vermittelten minderwertigeren Arbeit und der meist auf Zeitarbeitstarif basierenden Entlohnung zufrieden gestellt.
Leider haben die meisten ALG II Bezieher nicht die Courage sich diesen Praktiken zur Wehr zu setzen und so fasst das Prinzip des "Stärkeren" wieder einmal Fuss in der angeblichen sozialen Gesellschaft.
Als ALG II Bezieher muss man die Eingliederungsvereinbarung zwar unterschreiben, es steht aber nirgends das mein sein Einverständnis geben muss!
Ich unterzeichne diese daher immer mit dem Vermerk *absolut nicht (einverstanden). -
Hallo,
ich möchte mich für die Antworten und Tipps bedanken.
Als Anhang Infos zu einer Gruppeninformationsveranstaltung der ARGE mit Eingliederungsvereinbarung etc.
Vielleicht sind diese Infos für einige Forumsmitglieder von Interresse.
Nochmals danke und Grüße von
Black
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Hallo,
als Anhang noch die Info zur Gruppeninformationsveranstaltung der ARGE.
Gruß
Black
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Hallo Black!
Tja und mich hat man aufgrund meines gezeigten Verhaltens in der Öffentlichkeit ( Protest mit Plakaten vor dem Rathaus und in der Einrichtung der ARGE) ebenfalls aus der Vermittlung genommen, weil mein Auftreten als Zumutung für hieseige Arbeitgeber bewertet wird, ein Punkt meiner Sozialklage ist die Wideraufnahme in diese verpflichtende Grundlage jeder Vereinbarung die auch die ARGE einhalten muss.
Mit bald 49 Jahren wäre ich ziemlich früh abgeschrieben, oder?
Aber was beweist diese Vorgehen, auch in Deinem Fall? Auf alle möglichen Arten wired versucht die Arbeitslosenzahlen zu drücken, wetten das bis zur Wahl die Zahl unter 3 Mil. gedrückt wird?
Gruß
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