Hallo,
ich bin alleinerziehend (1 Kind), baue mir gerade eine Selbständigkeit auf und beziehe aufstockend dazu ALG II.
Ich arbeite im Home-Office, nutze dazu mein Wohnzimmer für Kundenberatung+Präsentation (ca. 16 qm) und mein Schlaf- und Arbeitszimmer (8 qm).
Die Größe meiner Wohnung beträgt insgesamt 59,52 qm - für 2 Personen.
mtl. Warmmiete 597,-
mtl. Betriebskosten 37,-
mtl. Heizkosten 67,78
mtl. Kaltmiete 492,22
Ich habe gelesen, daß die mtl. Mietkosten für zwei Personen 444,- betragen - ist das richtig?
Das Amt droht nun mit einem Zwangsumzug - mir ist nicht bekannt, ob aufgrund der qm Zahl (60 qm wären doch angemessen, oder?) oder aufgrund der Höhe der Miete.
Ich arbeite hart an meiner Selbständigkeit und hoffe, daß ich nicht ewig aufstockend ALG II beantragen muß, kann allerdings nicht voraussagen, wann das sein wird. Ein Umzug würde mich da ziemlich zurückwerfen, zumal ich hier in der Nachbarschaft auch Freunde/Betreuungs-Hilfe habe, wenn ich sie aus beruflichen Gründen einmal außerhalb der Kindergartenzeiten brauche.
Meine Fragen:
Wie hoch darf die Miete hier in HH für zwei Personen sein? Gibt es da nicht ein neues Gesetz bzw. Anpassung an den Mietspiegel seit 2008?
Inwiefern kann mich das Amt zu einem Umzug zwingen?
Falls ich hier wohnen bleibe, würde dann einfach nur das "Mietgeld" um den bestimmten Betrag gekürzt werden (was ich aus eigener Tasche zahlen müßte, wovon auch immer...) oder würden mir die gesamten Leistungen gestrichen werden?
Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Situation oder kann mir entsprechende Urteile hierzu nennen?
Ich danke Euch SEHR für Eure Hilfe!!!
Viele Grüße,
jula22