Privatschule, Anspruch auf Kindergeld?

  • Hallo!


    Mein Sohn beendet am 31.08.2008 sein FSJ.Bisher bekommt er noch Kindergeld in Höhe von 154 Euro.
    Ab Januar 2009 hat er einen Schulplatz an einer Privatschule, dazu verdienen kann er leider nichts.
    Das Kindergeld wird bis 31.08.2008 bezahlt.
    Ich weiss, dass er in der Zeit zwischen FSJ und Schule wohl kein Kindergeld bekommen wird.
    Hat er ab Januar 2009 ein Anrecht auf Kindergeld?


    Die Privatschule finanziere ich ihm, weil das gemeinsame Haus meines Exmannes und mir zum Verkauf ansteht und mein Exmann mir eine gewisse Summe im Voraus leiht, damit mein Sohn diese Schule besuchen kann.
    Das dürfte aber die Familienkasse nicht interessieren oder?
    Wer die Schule bezahlt?Ausser natürlich mein Sohn hat Vermögen, dass ist mir klar, dass er dann kein Kindergeldanspruch mehr hat ab einer gewissen Summe.


    Liebe Grüsse

  • "Hat er ab Januar 2009 ein Anrecht auf Kindergeld?"


    Ja, wenn er in Ausbildung ist, hat er bis 25 Anspruch auf Kindergeld.


    "Das dürfte aber die Familienkasse nicht interessieren oder?"


    Ja, interessiert die Familienkasse nicht.


    "Ausser natürlich mein Sohn hat Vermögen, dass ist mir klar, dass er dann kein Kindergeldanspruch mehr hat ab einer gewissen Summe."


    Das Vermögen interessiert auch nicht, sondern das Einkommen.

  • Hallo Nataly!


    Danke für Deine Antwort.


    Jetzt stellt sich für mich die nächste Frage.
    Ich bin geschieden und mein Sohn bekommt wieder Unterhalt ab September 2009.
    Wielange hat er Unterhaltsanspruch?
    Ist das wie beim Kindergeld? Oder zählt für den Unterhalt das Vermögen?
    Ich habe mich nämlich mit dem Vater erstmal mündlich geeinigt, dass mein Sohn solange Unterhalt erhält bis er sein Vermögen ausbezahlt bekommt.
    Das Vermögen wird während der Ausbildung fällig werden.
    Bevor ich das schriftlich niederlege beim Anwalt/Notar möchte ich mich besser informieren.


    Ich habe noch 3 andere Kinder für die Selbe eintreten wird, aber diese erhalten ihr Vermögen noch während der Schulausbildung.


    Liebe Grüsse


    Saraquial

  • Hallo!


    Habe noch eine Frage.
    Mein Sohn hat ab März 2009 einen Schulplatz an der oben genannten Schule.
    Bis jetzt begann da Semester immer im Januar und im Juli.
    Ab nächstem Jahr im März und im Juli.
    Bin mir nicht sicher, aber meine Information zum Kindergeld ist, dass es für maximal 4 Monate zwischen FSJ und neuer Ausbildung bezahlt wird. Ebenso der Kindesunterhalt.
    Das bedeutet ja jetzt, er muss sich für 6 Monate einen Job suchen, was auch nicht schlimm wäre, meine Frage ist, hat er erst ab März wieder Anspruch auf Kindergeld sowie Unterhalt?
    Oder ist das auch wieder einkommensabhängig beim Kindergeld?


    Über Antworten bin ich sehr dankbar.


    Liebe Grüsse


    Saraquial