umzug unter 25

  • Hallo,
    ich habe folgendes Probelm


    meine Freundin ist 23 und wohnt derzeit als Übergangslösung bei ihren Großeltern im Wohnzimmer auf der Couch.


    Nun wollen wir in eine gemeinsame Wohnung ziehen und haben auch einen begründeten Antrag geschrieben.


    Die Antwort, welche kam klingt wie, als ob der Antrag nicht richtig gelesen wurde, denn da heißt es das der Umzug in meine Wohnung (1 Einraumwohnung, obwohl im Antrag geschrieben wurde das wir in eine gemeinsame Wohnung ziehen wollen, beliegend waren auch Wohnungsangebote) aus rein privatem Interesse ist und von daher abgelehnt wird.


    Desweiteren sind in dem Antwortschreiben ein Schreibfehler nach dem anderen und zum anderen ist meine Frage ob es sozial gerechtfertigt ist zu sagen (von Amtsseite her) ein Auszug aus einer 2 Raumwohnung bei den Großeltern, wo einem nur die Couch als Lebensraum dient, sei nur aus privatem Interesse?

  • Hallo mbergler!


    Wir sind nicht alle in der Lage jeden Tag hier im Forum aktiv zu sein, da kann es schon mal was dauern bis sich jemand für Deine Anfrage zuständig fühlt.


    Du schreibst das Deine Freundin Übergangsweise bei den Großeltern lebt, wo ist sie denn sonst Zuhause?


    Ausserdem lässt Du uns im Unklaren darüber ob Du älter oder unter 25 bist!


    Die ARGE wird nicht akzeptieren das Deine Freunden Deiner Bedarfsgemeinschaft beitritt, sofern es dafür keine trifftigen Gründe gibt.


    Das Schlafen auf einer Couch gilt sicherlich nicht als solcher, selbst wenn Deine Freundin gesundheitliche Schäden belegen könnte käme höchstens eine Bewilligung für ein Bett heraus!


    Wie ist es denn mit der Nähe zu einer möglichen Arbeitstelle? Oder ist durch den Umstand des lebens bei den Großeltern eventuell der Ausbildungserfolg Deiner Freundin gefährdet, sofern sie sich in einer solchen befindet?


    Du siehst, private Gründe reichen nicht aus, wenn Ihr Heiratet oder ein Kind bekommt ist dies wohl die einzig zulässige Begründung die aus privaten Gründen erfolgreich zu einer Bewilligung führen würde. Alles andere sollte mit der Verbesserung der beruflichen Situation zu tun haben, das verspricht am Ehesten den gewünschten Erfolg!


    Gruß

  • Also ich selbst bin 30.


    Vorgeschichte:
    meiine freundin machte eine ausbildung in altenberg und hatte dort deswegen eine wohnung.
    durch mobbing wechselte sie die ausbildungsstelle von altenberg nach prina. auf grund der knappen freizeit machte die wohnung in altenberg keinen sinn mehr, von daher haben die großeltern eingewilligt, das sie als übergang, da sie zu dem zeitpunkt aller 2-3 wochen mal heim kam, die couch der großeltern nutzen kann. ein zurück ins eltern haus wurde von seiten der mutter gegenüber dem arbeitsamt schon dementiert.
    nun möchte sie ausziehen und durch unser verbindung liegt die idee nahe das gleich mit einem gemeinsamen wohnraum zu verbinden, in dresden, da ich bereits dresdner bin und da auch die arbeitsmaktchancen in dresden für sie besser sind.


    Aussage AAmt:
    der umzug gilt als privates interesse, damit abgelehnt. es wird erst was unternommen wenn meine freundin da die großelter notlösung beendet haben und sie obdachlos ist.


    interpretation:
    aamt entscheidet ohne großeltern zu informieren, dass diese notlösung als dauerlösung anzusehen ist.

  • hallo mbergler!


    Wenn das Amt so entscheidet, dann wollen wir doch mal sehen wie mächtig die sind?


    Lass die Größeltern schriftlich erklären, das sie Ihren Lebensabend in gewohnter ruhiger Atmosphäre verbringen wollen und es Ihnen nicht länger möglich ist das Enkelkind in den Wohnräumen mitleben zu lassen.


    Da es für Sie darüber hinaus eine gewisse Unruhe in Ihren Lebensumständen bedeutet und das sie daher der Enkelin das Wohnangebot ab dem ..... versagen!


    Dann muss Deine Freundin eine eigene Wohnung haben und zwar ziemlioch schnell und als "dankeschön" für soviel Entgegenkommen nehmt Ihr euch die neue Wohnung als WG-Gemeinschaft zunächst mal für ein Jahr, weil Du solange noch nicht für die Freundin in allen Belangen einstehen willst. Danach darf die ARGE dann gerne aus der Beziehung eine Bedarfsgemeinschaft konstruieren.


    Ich hoffe, das einige Bürokraten mal kappieren das sie nicht alles regeln können ohne dabei auch mal zu verlieren!


    Gruß