blattlaus: Von meiner RS-Versicherung (AdvoCard) kann ich nicht bestätigen, dass sie nach einem RS-Fall kündigt.
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Hallo,
Na, Na, Na, so schlimm wirds wohl nicht werden
Als erstes hast Du ja mal ein Bewilligungsbescheid.
Das was da drin steht, ist Dir.
Hast Du aber was verheimlichst, also eine Lebensänderung nicht angegeben,
dann folgt ein Änderungsbescheid. Die Differenz dafür, ziehen Sie bei künftigen
Leistungsansprüchen ab. Also wegnehmen schon mal garnicht.
Hast Du einen Anwalt beauftragt für eine Klage, dann kostet Dir nur der Anwalt was.
Die Klage ist umsonst, kannst auch selbst eine einreichen, ohne Zusatzkosten.
Der Anwalt kann schon mal bei 200 € pro Fall kosten. Im Sozialrecht kostet es nicht mehr !!!
Wenn es zur Klage kommt, und Du gewinnst, müssen Sie nachzahlen.
Verlierst Du, hast Du zwar denn Fall verloren, da es aber bei Klagen generell um mehr Leistungsanspruch
geht, hast Du keinesfalls Kosten und Zurückzahlungen zu befürchten.
Also, schlimmer wie jetzt kanns nicht werden.....nur besser !!!! -
Hallo,
nach der letzten Unterhaltung mit meinem Sachbearbeiter, bin ich so schlau wie vorher... Und so genau wusste er es auch nicht! Zuerst sagte er es wäre Vermögen. Dann Einkommen. Und jetzt muss ich warten... -
Habe folgendes im WWW gefunden...
"Für sonstige Schulden gilt: Wenn Sie Ihr Erspartes vor dem Zugriff der Behörden schützen wollen, sollten Sie noch vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG 2) Ihre Schulden tilgen. Grund: Im Regelfall werden bei der Berechnung Ihres Vermögens die Schulden nicht berücksichtigt (Ausnahme: Hypotheken auf Immobilien)."
ALSO: KREIDIT = VERMÖGEN!?
Ich war so blöd und habe die Schulden zu spät bezahlt (während meines H4Bezugs). Ich muss wohl damit rechnen, dass man mir den BEtrag, der über dem Freibetrag lag, abziehen wird, weil es als Vermögen berechnet wird! Was meint ihr dazu?
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Du konntest das Darlehen ja gar nicht vor dem ALG 2-Bezug tilgen, da du es erst während des ALG-2-Bezugs bekommen hast. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass das Darlehen weder Einkommen noch Vermögen darstellt.
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Da gebe ich dir Recht! Natürlich hätte ich den ganzen Betrag nicht spraen können. Das einzige was ich mir diesbezüglich auf die Seite legen konnte, waren die ca. 1000 € für meinen Führerschein, die ich dadurch aufbringen konnte, dass ich einen Zuschlag fürs erste Jahr bekommen habe.
Mal ne andere Frage. Welchen Anteil vom ALG2 kann man eigentlich sparen, d.h. für Vermögensbildung aufbringen? Habe eine Zahl gelesen nämlich 15% von den ca. 350€, die man bekommt. Stimmt das?
Auch auf die GEfahr hin, dass ich mich wiederhole: Nochmal DANKE!!!
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"Für sonstige Schulden gilt: Wenn Sie Ihr Erspartes vor dem Zugriff der Behörden schützen wollen, sollten Sie noch vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG 2) Ihre Schulden tilgen. Grund: Im Regelfall werden bei der Berechnung Ihres Vermögens die Schulden nicht berücksichtigt (Ausnahme: Hypotheken auf Immobilien)."
Und was ist, wenn man die Schulden erst während er Arbeitslosigkeit aufbaut? Und dann innerhalb der Arbeitslosigkeit zurückzahlt? -
ich verstehe die Frage nicht. Jeder Arbeitslose/Hartz4-Empfänger kann Schulden machen wie er will. Es wird sein Problem bleiben, wie er die Schulden wieder los wird.
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ja, aber wenn man nur 15% seines Hartz4-Einkommen sparen darf & dann plötzlich 10.000€ aus sein Konto einzahlt, um es dann an Jemanden zu überweisen, dann wäre das ja unmöglich. Würde dann nicht gesagt - woher hast du das Geld.. das geht nicht, also wird Hartz4 nicht mehr gezahlt oder man muss rückwirkend was zurückzahlen?
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wieso darf man denn nur 15 %des H4-Einkommen sparen?
Und wenn plötzlich 10000 € auf dem Konto sind, dann muss man schon eine gute Ausrede haben. Auch die Frage der Rückzahlung wird dann in die Bewertung der Jobcentermitarbeiter einfliessen. Also, wenn du krumme Dinger machen willst, dann alles per Bargeld oder über Konten von Dritten Nichthilfebedürftigen. -
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interessant, wenn man Schulden während der Hartz4-Zeit aufbaut & dieses dann halt zurückzahlen muss? Schulden vor Antrag werden nicht berücksichtigt, was ist also mit Schulden, die man während der Zeit aufbaut?
Das mit den 15% hatte noname geschrieben. Aber auch eher fragend, muss also nicht richtig sein:
Mal ne andere Frage. Welchen Anteil vom ALG2 kann man eigentlich sparen, d.h. für Vermögensbildung aufbringen? Habe eine Zahl gelesen nämlich 15% von den ca. 350€, die man bekommt."Kredite: Sind zulässig. Die geborgte Summe wird auch nicht zum Einkommen hinzu gerechnet, das ALG II daher nicht gekürzt."
q: http://www.bz-berlin.de/ratgeber/rechte-und-pflichten-der-hartz-iv-empfaenger-article1176844.html
Dann kann ich mir doch also einen Kredit von einer Freundin aufnehmen & das Geld auf meinem Konto einzahlen. Oder muss ich dafür einen Kredidvertrag mit meiner Freunding abschliessen? Und wenn ich die 10.000€ am nächsten Tag nicht mehr brauche zahle ich sie wieder zurück. Da könnte man doch nicht meckern, oder? -
ich bleibe dabei, du willst irgendwas drehen, was nicht legal ist. 10000 € borgen und am nächsten Tag wieder zurück zahlen, klar auch. Schulden(ausser Hypotheken) werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Sei also vorsichtig und lass dich nicht erwischen!
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nee.. ich fand das aber interessant, den Thread so. Und jetzt frage ich mich halt, was wäre wenn... Also ich beziehe gar kein Hartz4. Also Schulden werden grundsätzlich nicht berüchtichtigt, schreibst du. Also auch nicht, wenn man diese macht, wenn man bereits Hartz4 erhält(Kredit von Freundin). Dann gilt der gewährte Kredit von der Freundin als ungschontes Einkommen?
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bei einer transparenten Gestaltung der Kreditaufnahme und nachvollziehbaren Geldbewegungen, also kein Bargeldfluss,kannste Millionen Euro an Krediten aufnehmen. Aber schnell mal 10000 hier und dann wieder da, das weckt den Argwohn der Jobcentermitarbeiter!
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also transparente(also schriftliche) Kredite während der Hartz4-Bewilligungsphase sind geschontes Einkommen?
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transparent muss vor allen dingen sein, was du mit dem geld machen willst
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