Hallo ich bin neu hier und wollte mal etwas nachfragen bzw. mich informieren.
Wir haben vor 1,5 Jahren ALG II beantragen müssen, weil mein Mann wegen zu hohem Kindesunterhalt verurteilt worden ist. Daher waren wir dann selber ALG II bedürftig. Aufgrund dieser Tatsache haben wir eine Abänderungsklage eingereicht, weil wir auch letztes Jahr noch ein Baby bekommen haben. Wir sind 2 Erw. und nun 3 Kinder die im Haushalt leben. Bekomme für meine beiden kinder KU 530,00 und Kindergeld 462,00. Elterngeld ist im Mai abgelaufen. Es dauerte nun ganze 11 Monate bis das Urteil kam. Mein Mann hat 1400 nettoverdienst wo man zugleich sagen muss, wir sind extra aufs land gezogen weil die mieten billiger sind aber in die arbeit ist mein mann einfach 28 km unterwegs und muss 412 euro unterhalt bezahlen, nun sind wir wieder aufgrund diesen Titels selber Sozialhilfebedürftig. Wir haben es dem Richter gesagt, das wir alles was über 175 euro Unterhalt zu zahlen haben Sozihilfe bekommen. Aber das interessiert kein Richter. Hat jemand vielleicht auch so eine Erfahrung gemacht wie wir? Es kann ja nicht sein, das wir Unterhalt bezahlen und zugleich vom anderen Amt das Geld wieder einholen müssen weil es uns selber nicht reicht zum leben.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar
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Hallo,
das kann ich ganz klip und klar beantworten.
Dein Mann hat 1400 € Nettoeinkommen.
ALG II wird aber vom Bruttolohn angerechnet.
Dieser liegt natürlich höher als das Netto.
Meine Frau verdient mit der Lohnsteuerklasse 3 knapp 1300 Netto.
Daraus erhalte ich 150 € Leistung.
Da der Verdienst bei euch noch 100 € höher liegt.
Abzüglich des Freibetrags, dürfte ein Leistungsanspruch von ca. 70 € rausspringen.
Die Frage aber ist.
Willst Du Dich wegen 70 € Leistungsanspruch den Zwängen der Arge aussetzen,
hier vor allem vorweg, die Eingliederungsvereinbarung,
und tausend-Kopien irgendwelchen Dokumenten vorlegen ?
Ist das wert ?
Ich würde darauf freiwillig verzischten !
Und das ist ja das Ziel der Arge !!!
Möglichst garkeine Leistung mehr erbringen zu müssen.
Kommt dem Staat zugute, um noch mehr Geld der dritten Welt zukommen zu lassen,
die habens ja nötiger als wir Deutschen, mit 10 Kindern und ohne Kondomen.
Aber das ist ein anderes Thema.
Vielleicht denkt jeder mal drüber nach, bei den nächsten Wahlen.
Aber daran glaub ich nicht mehr.
Trotzdem ist die Arge verpflichtet die Rentenbeiträge auch ohne Leistungsbeziehung zu zahlen. -
hallo blautlaus,
vielen dank für deine antwort.
die hartz IV leistung geht bei uns vom nettolohn aus nicht vom brutto. die ganzen anträge habe ich nochmal durchgeshen, da steht nur immer sein nettoverdienst drauf.
nur die rechnung stimmt nicht was du mir sagst, wir bekommen knapp 300 euro von hartz IV erstattet. man muss ja noch die miete und die werbungskosten hinzunehmen. diese werden ja auch mit berechnet.
die unterhaltsleistung wird von 1400 abgerechnet, dann der freibetrag, dann die bedarfsgemeinschaft sprich 3 kinder 2 erwachsene und die fahrtkosten usw. laut arge sind das 300 euro was wir zurückerhalten.
die miete wird uns mit 550,-- kalt komplett angerechnet weil wir genau im Satz liegen 5 personen 105 qm 5,20 euro pro qm wird anerkannt.
wir haben beim amt nachgefragt wie das sein kann, dass man aufgrund des KU Hartz IV leistungen beziehen muss. die antwort war ganz einfach. das ist der freistaat bayern und wo sie das geld wieder erhalten ist die stadt augsburg. -
Hallo heigries,
wenn Unterhalt an Kinder (wie im Falle deines Partners) gezahlt werden und er dann zu ALG II Bezieher wird, kann er die Unterhaltszahlungen nicht mehr aufbringen.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. den Unterhalt aussetzen
2. den Unterhalt weiter bezahlen und die Behörde zieht den Unterhalt vom anrechnebaren Einkommen ab.zu 1. Unterhaltszahlungen aussetzen:
§ 1603 BGB Leistungsfähigkeit
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.Unterhaltszahlungen sind nicht zuzumuten, wenn man dadurch zum ALG II Bezieher wird.
Er kann beim Familiengericht einen Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts oder Aussetzung der Unterhaltspflicht stellen, wenn er durch den Unterhalt unter die ALG II Bedarfsgrenze rutscht. Laufende Unterhaltsverpflichtungen können dann mangels Einkünfte auf Null gesetzt werden.zu 2. Unterhaltszahlungen vom Einkommen absetzbar
§ 11 Abs. 2 Nr. 7 SGB II
Zu berücksichtigendes Einkommen
7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag...........
Hoffe ich konnte etwas Klärung bringen
LG
Kätzchen -
hallo kätzchen,
ich danke dir für die antworten.
diese argumente haben wir bei der abänderungsklage eingereicht. man kann nur soviel unterhalt bezahlen das man selber kein sozialfall wird. Hat ihn nicht interessiert. Irgendwas müssen wir ja bezahlen meinte er, aber ich kann doch nur das bezahlen was ich auch habe, ohne ein amt das mir in die andere tasche das geld wieder zukommen lässt. Man sagte nur, das das Familiengericht nciht mit dem Sozialgesetz arbeitet.
dann sagten wir wenn wir diesen unterhalt bezahlen sind wir Hartz IV abhängig. Egal, hat ihn auch nicht interessiert. Wir können nicht mal vor das OLG München, weil unsere Anwältin meinte, unser Problem, dann soll er eben mehr arbeiten. Tja, was soll man dazu sagen. Ich kann es verstehen, wenn mein mann jahrelang arbeitslos ist und zu faul ist eine Arbeit zu finden, aber mein mann war nie arbeitslos und hat schon immer hart gearbeitet. Aber alles zählt nicht. Man hat zu uns auch schon gesagt, warum wir noch ein Kind haben, sollten für seine ex mehr arbeiten, das es ihr gut geht. Habe selber 2 Kinder aus 1. Ehe und ich muss auch sehen wo ich bleibe, aber alles interessiert nicht. Wir sind dabei die grossen Verlierer.
das problem ist leider, das der Richter dies anscheinend nicht wissen will, wovon wir dann eben den unterhalt bezahlen. der richter meinte, dann kann mein mann 200 euro mit einem nebenjob dazuverdienen, daher ist er gleich auf ein höheres einkommen eingestuft worden und daher hat er soviel KU zu zahlen. der richter rechnet mit einem gehalt was mein mann nicht hat. er arbeitet bereits knapp 45 stunden in der woche und ist metallbauer. wir suchen ja, aber dank seiner exfrau hat er auch eine private insolvenz und da nen arbeitgeber finden - wir haben es gesehen - bei jedem anruf erst grosse zufriedenheit sobald insolvenz sie hören ist gar nichts mehr.
wir haben es dem richter schon im jahr 2006 mitgeteilt, da musste mein mann 494,-- euro bezahlen bei nur 2 Kindern, wir haben ca 315,-- euro Hartz IV erhalten - dies haben wir dem richter auch mitgeteilt und den antrag mitgegeben, das hat den richter und auch unsere anwältin nicht interessiert. wir haben trotzdem gekämpft und das 1,5 jahre mit dem endurteil 412,-- euro KU bei 3 Kindern, sind immer noch unter der bedarfsgrenze. Mit dem Unterhalt aussetzen können wir uns nicht erlauben, da mein mann wie gesagt Insolvenz hat und wir dürfen keine neue schulden machen, zugleich bekommt seine ex noch rückwirkend KU weil der richter uns zum jahresanfang gleich die summe aufgebrummt hat und wenn sie lohnpfändung macht, was sie ja machen darf, dann ist seine insolvenz gescheitert. egal wie wir es drehen und wenden, aufgrund diesen titels hat die ARGE einen neuen Sozialfall, was in deutschland eigentlich sehr traurig ist. mann arbeitet zlum teil 178 stunden im monat und muss noch von Hartz IV seinen eigenen bedarf holen. -
Guten Morgen heigries,
was ich da lesen muss ist wahrlich nicht so doll.
Bitte sag mir mal, ob zumindest der Kindesunterhalt vom anre4chenbaren Einkommen abgezogen wird?ICh melde mich mal per PN bei dir.
Liebe Grüße
Kätzchen -
ja der Kindesunterhalt wird vom Nettoeinkommen abgerechnet sowie der Freibetrag. Meinem Mann bleibt nach Abzug allen Abzügen ein bereinigtes Nettoeinkommen von 689,-- das ist alles was von seinen 1400 Nettolohn übrigbleibt. So schreibt es zumindes die ARGE.
Ich bin schon in einem anderen Hartz IV Forum etwas auf die Schippe genommenworden, weil eine meinte, ja wenn das so ist, dann bezahl ich für meinen Mann einen Unterhalt und hole ihn wieder von der ARGE. Aber in unserem Falle ist das wirklich so. Denn von den 412,-- euro unterhalt zahlt die Arge 300 euro uns zurück. Das ist es ja was wir überhaupt nicht verstehen, wie die Gesetzeslage in Deutschland ist. -
Hallo heigries,
Regesatz für die Kinder 3 mal 208 sind 624 euro
Regelsatz für euch 2 mal 312 sind 624 euro
Macht zusammen 1248 euro Regelsatz
Anzurechnetes Einkommen nach allen Abzügen sind 689 Euro.........................richtig?1248 Euro minus anzurechnetes Einkommen von 689 euro
Macht ein Anspruch auf 559 euro plus KDUWürde mir gern mal den Bescheid anschauen............schon merkwürdig.
Liebe Grüße
KätzchenFataler Fehler...................habe das Kindergeld und eventuelle UVG vergessen...................dann sieht das schon anders aus. Sorry
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Hallo Kätzchen35
Dein Argument überzeugt mich.
Nur, wie sollen Sie sich dagegen wehren ?
Sämtliche Widerspruchsschreiben, werden generell als unbegründet zurückgewiesen.
So war es bei mir auch
Klage eingereicht
Lange passierte garnichts, trotz aufforderung des sozialgerichtes
dann kommt gerichtsbeschluss
richter entschied 1500 € Nachzahlung
und
das sozialgericht hat wegen 2-maliger fristverletzung ein internes verfahren eingeleitet
Also ich würde sagen:
Paragraphen helfen hier nicht viel weiter
ein fachanwalt fachrichtung sozialrecht aufsuchen
die aufgestellte listing von kätzchen35 ausdrucken
mitnehmen zum anwalt
dann kann man vergleichen, stimmt das oder nicht
und der anwalt macht dann entsprechende klageich habe mir damals auch einen gesucht,
merkte aber, daß ich mit meinem Wissen und Paragraphen mehr wußte als er
zugegeben, dann war ich wohl beim falschen
Ich habs dann selbst in die hand genommen....
ergebnis sieht man jaja, was ich eigentlich sagen wollte, anwalt ist nicht anwalt
alles risikosache
aber da gibts doch anlaufstellen, karatas oder so, mein ich
in jeder größeren stadt
die würden sich auch gut auskennen und weiterhelfen -
Hallo Blattlaus,
dann warst oder bist du auch in so einer KU Falle gewesen oder steckst noch drinnen? Tja, ich dachte schon das wir da nicht nur der Einzige sein können, wo durch so ein Fehlurteil zum Sozialfall wird. Aber man wird ja gleich schief angesehen, wenn wir das jemanden erzählen. Viele meinen das ist ein Spass.
Wir werden am Montag mal im Sozialgericht anrufen und einfach mal unseren Fall schildern, vielleicht gibt es ja da HIlfe oder Rat, mal sehen, was ich zwar nicht glaube, denn dies war bis jetzt unser 6. ANwalt aber nur mit einem Beratungsschein vom Gericht - da passiert nicht viel für den Kläger. Verdienen ja nichts dabei, das ist das Problem. Wir wissen das wir Recht haben auch laut BGB sind wir im Recht, aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wir fragen uns nur warum wir dafür über 2 Jahre gekämpft haben mit dem Resultat, hätten wir nichts gemacht, wäre es das selbe wie jetzt.
Einerseits sollten wir uns keinen Kopf machen, dann holen wir es eben vom Amt, aber dies war noch nie meine Einstellung dazu wie manch andere Denken. Aber wenn einem das Gesetz so mitspielt, müssen wir das eben so hinnehmen. Frag mich nur, wie lange die ARGE da mitspielt. Denn arbeitslos ist ja keiner von uns, mein Mann Vollzeit und ich im Erziehungsurlaub. Naja, musste letztes Jahr im 8. Monat bei der ARGE vorsprechen wegen Arbeitsvermittlung -
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Hallo,
Zur Beruhigung habe ich Gott Sei Dank mit der Anwaltsfalle nichts mehr am Hut.
guter Tip am Rande für Montag.
- keinesfalls dort anrufen (macht kein guter Eindruck)
- alle Fakten (Unterlagen mitnehmen) und gegebenenfalls die Gesetzestexte
Wenn Ihr im Recht seid, sowie Du es darstellst, dann kriegt Ihr Recht..100 pro
- die Beamten die dort arbeiten sind alle sehr nett, so habs ich erlebt
- die nehmen auch den Fall auf, falls ihr noch nichts aufgesetzt habt
( zur Klage ist eine Klageschrift notwendig, das können auch die dort machen
- alle Beweismittel in doppelter Ausführung machen (Kopien)
( falls Ihr das versäumt, werden auf Eure Kosten welche erstellt,
aber mal halblang, auf jeden fall bekommt ihr ein schreiben des sozialgerichtes
worin beschrieben ist, unter welches aktenzeichen dies läuft, außerdem werdet ihr daraufhingewiesen,
daß alle Dokumente in doppelter Ausführung zu machen sind, andernfalls macht das sozialgericht
das für euch, wird aber euch in rechnung gestellt.
Und Geduld braucht Ihr für das Klageverfahren...3/4 Jahr ist die Regel, ehe was passiertAlso nicht soviel surfen, jetzt...kasten aus
Unterlagen raus, Kopien 2 mal machen
und zumindest stichpunktartig aufschreiben worum es geht
na dann viel Glück für Montag...
obwohl Montag ist auch Scheiße..
da kommt man vom Wochenende gleich zur Arbeit....weißt was ich meine
lieber Dienstag, da sind sie wieder mitten in die arbeit vertieft
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