Hallo, ich hab folgendes Problem:
Mein Sohn ist 21 Jahre alt und macht noch bis August 08 eine schulische Ausbildung, gefördert vom Arbeitsamt. Im Juni will die Klasse eine, wie vom Bildungszentrum geschrieben *Ausbildungsfahrt* über 8 Tage machen. Da wir ansonsten Harz IV beziehen und mir ja auch sein gesamtes Einkommen (Staatliches Kindergeld + Ausbildungsgeld rund 290,00 € monatlich) angerechnet werden, habe ich den Antrag auf Übernahme der Kosten über 120,00 € gestellt. Heute kam die Ablehnung mit der Begründung das *es sich nicht um eine mehrtägige Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nach dem Thüringer Schulgesetz handele*. Die Ablehnung beruht laut dem Schreiben von der Arge auf § 23 Abs. 3 SGB II.
Also das 8 Tage eine mehrtägige Fahrt ist, leuchtet wohl jedem ein.
Ich konnte nichts finden, was diese Ablehnung berechtigen würde, aber vllt. liege ich ja doch falsch. Wer kann mir dazu eine Antwort geben, bitte. Ich habe ja fast die Vermutung das sie sich an dem Wort *Ausbildungsfahrt* stören und es als so genannte Klassenfahrt übernommen worden wäre.
Oder haben Auszubildende keinen Anspruch auf solch eine Zusatzleistung von der Arge?
Danke an alle die mir dazu helfen können.