Kann ich meine Wohnung noch behalten?

  • achso. weil als ich die ausbildung anfangen habe, haben meine eltern das geld das ich von alg2 bekommen habe gestrichen bekommen, und mein bruder zählt da jetzt auch dazu deswegen dachte ich wenn er die ausbildung beginnt das sich das genauso auswirkt. er beginnt eine betriebliche ausbildung.


    und wie ist das mit den finanzübersichten. sagen die nichts wenn da nen minus drauf ist? okay dann hoffe ich das die den ferienjob nicht zählen... weil das geld werde ich brauchen um mein konto auszugleichen...

  • Wenn der Bruder durch die betriebliche Ausbildung den Lebensunterhalt decken kann, dann fällt er aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Ich meine, dass sich dadurch im Hinblick auf das BaföG keine für dich nachteiligen Effekte ergeben. Auf dein BAföG anrechnungsfähig ist nur Einkommen deiner Eltern und da das ALG 2 ja nur gerade mal den Bedarf der Eltern deckt, bleibt nichts übrig, um dir Unterhalt zu zahlen.


    Und wenn du ein Minus auf dem Konto hast: Gib das ruhig an, das kann auf keinen Fall schaden. Der Ferienjob schadet solange nicht, wie du im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten nicht mehr als insgesamt 4800 EUR verdienst.

  • Du hast bei studis online eine Antwort von Renate erhalten. Die Ausführungen dort treffen zu,auch der Hinweis auf § 22 Abs.7 SGB II trifft zu. Du kannst also zusätzlich zum BAföG noch einen Miezuschuss von der Arge erhalten. Das musst du bei der Arge machen, das BAföG-Amt ist dafür nicht zuständig.