Kann ich meine Wohnung noch behalten?

  • eine Schulbescheinigung werden die mir erst zum ersten schultag ausstellen, aber ich geh nächste woche ins bafög amt und hol meine anträge und klär das vor ort... den ich hab keinen drucker um darum zu kommen. ich mein die können ja sagen was sie wollen, was sich dann entscheidet ist ja was anderes. aber ich danke dir vielmals!!!!!


    Aber ich hab noch ne Frage, im Formblatt nummer 1 ist gefragt: Führen sie einen eigenen haushalt? im meinem fall "ja" oder? und dann steht angabe von gründen, muss ich dann da was reinschreiben oder soll ich das auslassen...


    weil wenn ich die abgebe fragen die mich doch sicher wieso ich nichts geschrieben habe.. kennst ja diese fragen! wie soll ich dem aus dem weg gehen? per post?

  • Auszubildende in der Vorklasse sind gem. Tz. 2.1.13 BAföGVwV den Auszubildenden
    an Berufsaufbauschulen förderungsrechtlich gleichgestellt. Der Bedarfssatz
    richtet sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 BAföG; die Förderung erfolgt grundsätzlich
    elternabhängig.

  • 5.2 Vorkurs
    Schüler, die den freiwilligen Vorkurs (§ 8 FOBOSO) besuchen erhalten keine
    Förderung nach dem BAföG, da dieser die Arbeitskraft der Auszubildenden (6
    Std./Woche) nicht voll in Anspruch nimmt (§ 2 Abs. 5 BAföG).

  • 5.2 Vorkurs
    Schüler, die den freiwilligen Vorkurs (§ 8 FOBOSO) besuchen erhalten keine
    Förderung nach dem BAföG, da dieser die Arbeitskraft der Auszubildenden (6
    Std./Woche) nicht voll in Anspruch nimmt (§ 2 Abs. 5 BAföG).


    Ich besuche die Vorklasse. Warte ich schau ma nach den Formluaren

  • Auszubildende in der Vorklasse sind gem. Tz. 2.1.13 BAföGVwV den Auszubildenden
    an Berufsaufbauschulen förderungsrechtlich gleichgestellt. Der Bedarfssatz
    richtet sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 BAföG; die Förderung erfolgt grundsätzlich
    elternabhängig


    Also ich werde zu Berufsaufbauschulen dazugezählt und der bedarfsatz richtet sich nach


    2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 383 Euro.


    (2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler


    2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 459 Euro.


    (3) Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich einen Betrag von 57 Euro übersteigen, erhöht sich der Bedarf nach Absatz 2 um bis zu monatlich 72 Euro.


    Ist das Richtig??? :)

  • Oli: Ich würde keine Gründe angeben, das einfach leer lassen, denn als Schülerin an einer Berufsaufbauschule bist du überhaupt nicht verpflichtet, bei den Eltern zu wohnen und musst daher auch nicht begründen, warum du nicht bei den Eltern wohnst.

  • Oli: Ich würde keine Gründe angeben, das einfach leer lassen, denn als Schülerin an einer Berufsaufbauschule bist du überhaupt nicht verpflichtet, bei den Eltern zu wohnen und musst daher auch nicht begründen, warum du nicht bei den Eltern wohnst.


    Wo hat er diese Information entnommen. Danke Nataly! Ich bin echt beruhigt.

  • Damit ichs nicht vergesse: Die 531 EUR gibt es bei elternabhängiger Förderung nur dann in voller Höhe, wenn das Einkommen der Eltern unter den BAföG-Freibeträgen liegt. Über das Thema elterliches Einkommen haben wir bisher nicht gesprochen. Müssen wir evtl. noch.Bis dann.

  • Guten Morgen Nataly!


    also zum EInkommen meiner Eltern. Meine Eltern leben zusammen, waren im Abrechnungszeitraum 2006 schon arbeitslos und da sie hartz4 bekommen, betrug ihr gemeinsames einkommen nicht mehr als 1100 euro. Ich habe noch einen kleinen Bruder (18) der aber dieses Jahr aus der Bedarfsgemeinschaft rausfliegt, da er ne ausbildung im august anfängt. dementsprechend wird sich das einkommen meiner eltern dieses jahr ändern, was aber nicht angerechnet wird, da es sich ja nicht um das jahr 2006 handelt, oder?


    Ich hab noch eine Frage an dich, ich muss ja bei meinen anträgen eine finanzübersicht mit abgeben von meinen girokonto und sparkonto. nun habe ich folgendes problem dieses jahr gehabt, auf eine kleine dummheit hin basierent musste ich einen fette rechnung bezahlen und weil ich das nicht vom restlichen bafög bezahlen konnte habe ich mit meiner bank einen dispo vereinbart, von 1000 euro. bis august lebe ich erstmal im minus und werde den betrag dann durch einen ferienjob begleichen. meinst du das hat auswirkungen auf meinen bedarfssatz?


    vielen Dank dir.


    Liebe Grüße

  • Dann sieht es gut aus für dich. Die Eltern sind immer noch arbeitslos und beziehen immer noch ALG 2 ? Dass der kleine Bruder im August eine Ausbildung anfängt, wirkt sich nicht auf das Einkommen aus, wohl aber auf die Freibeträge vom Einkommen und die Freibeträge richten sich nach den Verhältnissen im Bewilligungszeitraum,nicht nach denen des Jahres 2006. Was für eine Ausbildung ist das?


    Auf den Bedarfssatz hat der Ferienjob gar keinen Einfluss, dieser beträgt immer 531,00 EUR. Allerdings könnte das Einkommen aus dem Ferienjob auf diesen Bedarf angerechnet werden, so dass du weniger als 531,00 EUR ausgezahlt bekämst. Aber: Du kannst im Bewilligungszeitraum 01.08.2008 bis 31.07.2009 nebenher 4800 EUR verdienen, ohne dass dies auf den Bedarf angerechnet wird.
    Also sehe ich auch aus dieser Richtung kein Problem.