Hallo Ihr da draußen!
Habe mal eine Frage zur Berechnung des ALG II. Ich bin vor Kurzem in den Landkreis Altötting zugezogen und beziehe jetzt seit 01.05.2008 von der hiesigen ARGE ALG II. Am Montag hatte ich ein Bewerbungsgespräch und ich habe die Zusage erhalten, dass ich ab dem 01.06 bzw. dem 15.06.2008 eine Stelle mit 15 Stunden/ Woche als Hauswirtschafterin antreten kann.
Ich habe mich sofort bei der für mich zuständigen Sachbearbeiterin gemeldet um ihr das mitzuteilen und heute bekam ich den Bescheid, dass mir das ALG II ab dem 01.06.2008 automatisch von 656,34€ für den Monat Mai auf 416,34€ gekürzt wird. Die Sachbearbeiterin hat ab dem 01.06 einen Lohn von 400,-€ abzüglich eines Freibetrages von 160,-€ - macht 240,-€ - monatlich veranschlagt.
Nun würde ich gerne wissen ob das zulässig ist, da ich den Lohn für den Monat Juni ja erst Ende Juni/ Anfang Juli ausgezahlt bekomme und somit von 416,34€ meine gesamten Ausgaben wie Miete, KFZ-Versicherung usw. bestreiten müsste. Da die Miete schon 300,-€ beträgt bleibt da wohl für meine Tochter und mich nicht viel zum Leben übrig.
Wäre nett wenn mir jemand eine Antwort geben könnte.
LG,
Alex