Kaltwasserkostenabrechnung gutschrift vermieter stellt sich quer

  • hallo


    ich brauche eure hilfe.
    ich habe anfang des monats meine abrechung für mai 2006 bis april2007 erhalten. Ich erhalte eine menge Geld zurück, welches ich von meiner vermieterin bekomme. Seit sep2006 bin ich in ausbildung und beziehe bafög und unterhalt. davor absolvierte ich mein abitur und bezog alg II. Nun meinte meine vermieterin am telefon, dass ich in der Zeit der abbrechnung alg II bezog, da hat sie recht.insgesamt waren es drei monate. Meine vermieterin sagte zu mir, dass sie mir das geld nicht auszahlt, solange ich mir keine schriftl. bestätigung vom jobcenter geben lasse, das dies ok sei.
    ich bin der meinung, dass diese sache meine angelegenheit ist. Ich habe jahre zuvor nachzahlen müssen und das jobcenter ist auch nicht aufgekommen.ich möchte natürlich gern das geld behalten, weil es einfach nur gerecht wäre. hat das jobcenter denn wirklich einen anspruch darauf.


    Ich muss erwähnen, dass ich hauptsächlich bei meinem freund lebe.natürlich verbraucht man automatisch weniger, aber ich wollte ihm mein guthaben auszahlen, da er auf jedenfall eine dicke nachrechnung erhalten wird.
    ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir ganz schnell antwortet. danke

  • Geht es um Kaltwasser? Das bezahhlst du doch aus dem Regelsatz.Wenn du weinger verbrauchst, geht das zu deinen Gunsten. Anders wäre dies bei Heizkosten. Die werden nicht aus dem Regelsatz bezahlt.

  • die kaltwasserkostenabrechnung beinhaltet heikosten, warm und kaltwasser. na das ist ja dann umso peinlicher von meiner vermieterin oder da man von mai bis sept für gewöhnlich nicht heizt?also bin ich im recht?