hallo...
habe einen beitrag geschrieben der nach dem anklicken zum thema erstellen einfach weg war...also versuch ichs nochmal..
hallo wissende
wir sind 5 personen (2erw. und 3 kinder,eins davon ist 21 monate alt) ,beziehen seit 05 ALGII weil mein mann selbstständig ist und die einnahmen nicht ausreichen und er sehr unregelmäßig geld bekommt .wir leben im eigenheim(doppelhaushälfte) mit ner wohnfläche von 149m².
die einliegerwohnung im kellerbereich lässt sich sehr schwer vermieten weil diese noch einige mängel aufweist.türen und duschabtrennung fehlen.auch müssten wir noch wasseruhren anbringen lassen.
ebenfalls ist kein abstellraum und kein balkon vorhanden,was das ganze nicht grade einfacher macht.
die größe der wohnung ist ca.39m².
vom amt bekam ich ein schreiben mit bitte zum formularausfüllen,damit sie für die einliegerwohnung den verkehrswert ermitteln können.sie müssten den gutachterausschuss einberufen..so lt.schreiben.
nun meine frage.
was bedeutet das für uns?können die verlangen dass wir die wohnung verkaufen?weil mit nachmietern hats nich geklappt.
es hat zwar zeitweise meine schwiegermutter dringewohnt,die ist aber nach 3 monaten ausgezogen weil sie stadtnah wohnen wollte..ujnd das so wie so nur eine überbrückung für sie gewesen wäre.