Hallo erst mal
habe eine frage. hoffe auf antwort
bin seid sechs wochen nach fünf monatiger arbeitlosigkeit wieder beschäftigt. davor habe ich sieben jahre in einem unternehmen gearbeitet. dort bin ich gekündigt worden. da wo ich jetzt bin gefällt es mir nicht habe zusätzlich private probleme. ich bin allein erziehend nebenbei bemerkt und möchte eigentlich für meinen jungen da sein.
Meine frage: wenn ich kündige bekomme ich eine arbeitlosengeld sperre. habe ich anspruch auf hartz IV während der sperre?
LG over
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Hallo Over,
wenn Du deine Stelle selbst kündigst, erweist Du deinen Kindern und dir keinen Gefallen.
Fakt ist Du wirst eine längere Sperre bekommen, über diesen Zeitraum musst Du zum Sozialamt und dort Unterhaltsleistungen beantragen.
Nach der Sperre hast Du dann wieder Anspruch auf ALG I. Wenn Du dann aber wirklich ALG II bekommst, sieht die Welt nicht mehr rosig aus.
Erst einmal werden deine Ersparnisse, falls Du welche hast zum Leben her genommen, deine Konten werden kontrolliert und es wird überprüft wie alt dein Auto ist, falls Du eines hast.
Wenn es ein neuerer Wagen ist, kannst Du ihn erst einmal verkaufen.
Falls Spareinlagen für deine Kinder bestehen, dürfen sie eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, sonst musst Du auch diese erst verbrauchen. So ist es Gesetz und ich weis nicht ob es so toll ist wenn Du deinen Kidis keine Süssigkeiten mehr kaufen kannst und auf was sie sonst noch verzichten müssen, solltest Du wirklich ALG II beantragen.
Danke lieber Gott oder sonst einem, dass Du das Glück hattest in dieser Zeit einen Arbeitsplatz zu finden und denke bei deinen weiteren Entscheidungen zu erst an deine Kinder, wenn sie durch Hatz IV, sozial aus gekränzt wären.
Schau mal im Forum wie viel allein Erziehende in Beiträgen schreiben, was sie wirklich zum Leben haben.
Deshalb lieber Over überlege sorgfältig. Ich wünsche Dir dass du das Richtige tust,
LG. Alegra -
Hallo alegra
Du wirst lachen aber ich gehe für das selbe geld arbeiten. Ich habe nichts erspartes und kann mir kein luxus leisten. Den will ich auch nicht. Bin kein anspruchsvoller mensch.
In dem Unternehmen wo ich jetzt arbeite wurde mir bis heute kein gehalt gezahlt. Und es ist auch keins in den nächsten wochen in aussicht. Da fragt keiner wie ich meinen sohn ernähren kann. Laut arbeitsamt darf ich erst kündigen nach einer abmahnung und bekomme keine sperre wenn ich nach 3 monaten noch kein gehalt bekommen habe. Doch momentan würde ich eine sperre bekommen. Habe ich dann anspruch auf Hartz IV?
möchte kein Hartz IV schmarotzer sein mich jetzt auf die faule haut legen. Nein aber als Arbeitnehmer möchte ich mir auch nicht alles gefallen lassen. Sehe mich ja auch nach einer anderen arbeit um. Es soll eine Überbrückung sein. Bis ich etwas gefunden habe wo ich auch genügend zeit für meinen sohn habe.
Lg over -
Ich meine,es ist nicht zumutbar, drei Monate ohne Gehalt zu arbeiten.Wenn das Arbeitsamt hier anderer Meinung ist: Bitte darum, dass dir schriftlich unter Angabe der entsprechenden Rechtsvorschrift verpflichtet bist, zur Vermeidung einer Sperrzeit drei Monate lang ohne Gehalt zu arbeiten. Bitte gleichzeitig um Auskunft, wie du ohne laufende Einnahmen deine laufenden Ausgaben decken sollst, wenn keine Ersparnisse vorhanden sind.
Nur Schriftliches zählt! -
das arbeitsamt gibt mir eine sperre wenn ich jetzt kündige. ich habe denen meine situation geschildert. auf meine frage wie ich mein kind satt bekomme ein schulterzucken "gehen sie Hartz IV beantragen" möchte unter diesen umständen auch nicht mehr für dieses unternehmen arbeiten. versuche heute morgen schon die ganze zeit jemanden von der Hartz IV stelle ans telefon zu bekommen um von denen eine verbindliche antwort zu bekommen.
Ich habe im moment nichts zu verlieren. zwar arbeit aber trotzdem nichts. -
Lieber Over,
es ist immer wieder eine Sauerei, von Firmen zu hören, die es nicht nötig haben ihre Mitarbeiter zu entlohnen.
Von diesen Vorkommnissen hast Du vorher ja kein Wort erwähnt.
Das ist bei den Ämtern normal, auf alles wo sie keine vorgefertigte Antwort haben, bekommt man ein Schulterzucken.
Nun aber aufgepasst, in der Zeit in der Dir dein Nocharbeitgeber, keine Löhne bezahlt, hast Du ein Anrecht auf Sozialhilfe, nicht ALG II.
Du musst zum für dich zuständigen Sozialamt gehen und dort laufende Hilfe zum Lebensunterhalt für Dich und deinen Sohn beantragen. Die sagen Dir dann schon welche Unterlagen Du einreichen musst.
Auf jeden Fall brauchst Du von dem Arbeitsamt, das Schreiben, dass Du eine Sperre hast.
Nachdem Du mir verraten hast, um was für ein Unternehmen es hier geht, gebe ich Dir den guten Rat, kündige fristlos das Arbeitsverhältnis, aber bitte schriftlich und wenn Du dir das Porto noch leisten kannst, per Einschreiben. Natürlich muss Sie auch den Kündigungsgrund enthalten, davon machst Du dir eine Kopie und nimmst auch dies zum Sozialamt mit, damit sie sehen, dass Du nicht leichtfertig deine Stelle gekündigt hast.
Ob das Abeitsamt, das so handhaben darf entzieht sich meiner Kenntnis, aber wenn Du es genau wissen willst, kannst Du einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich im Arbeitnehmerrecht auskennt, den bittest Du um eine Kostenlose Erstberatung, für die wird er Dir 10,- € in Rechnung stellen, die Du aber auch später bezahlen kannst.
Lass Dir vom Arbeitsamt die Aussage des Mitarbeiters schriftlich geben, damit du as auf der Hand hast, um es dem Anwalt zu zeigen.
Falls Du auch selbst im Gesetzbuch nachsehen willst, ist das ganz einfach zu finden. Google nach Arbeitsrecht und dann kannst Du es auch selbst nachlesen.
Jetzt habe ich Dir alle Tipps gegeben die ich weis, Ich hoffe sie bringen Dir ein wenig Durchsicht.
Ich wünsche Dir und deinem Kleinen weiterhin alles Gute für die Zukunft.LG. Alegra
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Hallo Nataly,
es bringt dem Over gar nichts, wenn er die fragt, wie er ohne Rücklagen seinen Sohn ernähren soll.
Da wird der Gute auch nur wieder ein Schulterzucken oder einen dummen Spruch ernten.
Denen ist es egal von was er lebt, da muss er selber klar kommen, so ist deren Einstellung und da kann keiner etwas daran ändern.Auch Dir liebe Grüsse, Alegra
Ps. Aber Dein Rat, sich die Sachen schriftlich bestättigen zu lassen, war gold richtig.
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hallo alegra
danke dir für deine info.
ich habe gestern meine abmahnung verschickt an meinen arbeitgeber mit einer frist.
wenn diese frist abgelaufen ist und ich noch kein gehalt bekommen habe darf ich fristlos kündigen. abwarten und tee trinken. werde morgen beim sozialamt vorbeigehen.
lg over -
Hallo over!
Wenn Dein Arbeitgeber nicht zahlt, ist die ARGE verpflichtet Dir weiter zu helfen und sei es nur das Dir ein Geldbetrag auf Darlehnsbasis für die Überbrückung des Zeitraumes bewilligt wird.
ich bekommen seit nunmehr 2 Jahren 1200 € von einer ehemaligen Arbeitgeberin, der jetzt die Pfändung über einen Niederländischen Gerichtsvollzieher ins Haus steht, in der Zwischenzeit musste die ARGE zahlen, da gibt es kein vertuen!
Lediglich wenn man Dir eine fehlende Mitwirkung bei der Beibringung der Forderung nachweisen kann, ist die ARGE berechtigt die Leistungen einzustellen!
Gruß
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AN ALLE!
danke für eure info`s
bekomme hilfe von der Arge
gruß over
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