Hallo!
Im Nov. 2006 hat mein Mann für 2 Wochen Krankengeld bekommen. Wir haben auch den Kontoauszug mit der Zahlung der Krankenkasse abgegen. Bis vor 2 Monaten dachten wir das wurde damals auf unsere Leistungen angerechnet, weil wir es ja rechtzeitig abgegeben hatten (die Leistungsbescheide waren mir zu kompliziert, habe nie nachgekuckt).
Im Februar2008 bekamen wir Post vom Jobcenter. Darin stand wir haben Leitung zu Unrecht bezogen,... und wir haben die Änderung in den Verhältnissen nicht angezeigt.
Das hat mich natürlich tierisch geärgert, aber da ich keine Lust und Zeit (wir sind beide wieder voll berufstätig) hatte mit dem Jobcenter darüber zu diskutieren, dass ich es doch gemeldet habe, habe ich nach der Zahlungsaufforderung ohne Kommentar bezahlt.
Letzte Woche bekamen mein Mann und ich wieder Post - Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Ordnungswidrigkeit- weil wir den Krankengeldbezug angeblich nicht mitgeteilt haben!
Das ist doch echt unfassbar. Ich sehe es nicht ein Strafe zu bezahlen, weil das Jobcenter die Kopie vom Kontoauszug verschlampt hat. Ich darf mich jetzt schriftlich dazu äußern. Aber ich kann doch nach 1 1/2 Jahren nicht mehr beweisen, dass ich den Kontoauszug abgegeben habe!
Wer kann mir helfen!
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Hallo schnatterinchen!
Die Kontoauszüge werden bekanntlich kopiert, zu Dokumentationszwecken!
Also berufe Dich auf die vorhandenen Kopien in Deiner ALG II Akte, denn diese muss bei einem Gerichtsverfahren vorgelegt werden, wenn sie dann fehlen solltest Du die Beweisführung da hingehend der ARGE anzeigen das diese den Verlust erklären müssen, weil es ja gängige Praxis ist und diesbezüglich eine Kopie bestehen muss. Außerdem verfolgt das Ordnungsamt vermutlich die angebliche Ordnungswidrigkeit aufgerund der Meldung des Verdachtes auf Missbrauch und hat vermutlich ohne Deinen Hinweis das eine solche Kopie besteht aufgrund Datenschutzrechtlicher Bestimmungen keinen Einblick in selbige.
Also nicht nerven lassen und den Bürokraten ihr System von "Selbsterhaltung durch Nachfrage" einfach genau so blöd beantworten.
Ich habe einen ähnlichen Fall in dem man mir meine Mitwirkungspflicht vorhält und wo ich aufgrund diverser Kopien der Sachverhalte sogar ein erhebliches Maß an Mehrleistung diesbezüglich belegen kann.
Gruß
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