Hallo,
ich hab auch mal wieder eine Frage.
Leider werden mein Mann und ich uns wohl trennen.
Das jetzige Nettoeinkommen meines Mannes beträgt 2900€, ich arbeite schon lange nicht mehr wegen der Kinder.
Wir haben 6 Kinder.Die Älteste studiert und wohnt nicht mehr bei uns.4 Kinder sind noch schulpflichtig.
Die Zweitälteste wird bis zur Aufnahme ihres Studiums im Oktober ca. !000 € brutto verdienen.Natürlich hatte sie gehofft, damit das erste Semester finanzieren zu können.
Da ich davon ausgehe, dass ein Mangelfall vorliegt und mein Mann nicht einmal den vollen Unterhalt für die Kinder zahlen kann, werden wir doch Hartz4 beantragen müssen.
Verständlicher Weise macht meine Tochter sich jetzt Sorgen, dass ihr Einkommen hierbei mitangerechnet wird.
Kann mir jemand sagen, ob das der Fall ist und wenn ja, in welcher Höhe???
Mich würde auch interessieren, ob die studierenden Kinder einen Anspruch auf das Kindergeld haben, oder ob das als Einkommen der Eltern angerechnet wird? Da habe ich auch schon unterschiedliches gehört.
Vielen Dank für Antworten!!!
Vergissmeinnicht