Wird Einkommen vollj. Kinder angerechnet?

  • Hallo,
    ich hab auch mal wieder eine Frage.
    Leider werden mein Mann und ich uns wohl trennen.
    Das jetzige Nettoeinkommen meines Mannes beträgt 2900€, ich arbeite schon lange nicht mehr wegen der Kinder.
    Wir haben 6 Kinder.Die Älteste studiert und wohnt nicht mehr bei uns.4 Kinder sind noch schulpflichtig.
    Die Zweitälteste wird bis zur Aufnahme ihres Studiums im Oktober ca. !000 € brutto verdienen.Natürlich hatte sie gehofft, damit das erste Semester finanzieren zu können.
    Da ich davon ausgehe, dass ein Mangelfall vorliegt und mein Mann nicht einmal den vollen Unterhalt für die Kinder zahlen kann, werden wir doch Hartz4 beantragen müssen.
    Verständlicher Weise macht meine Tochter sich jetzt Sorgen, dass ihr Einkommen hierbei mitangerechnet wird.
    Kann mir jemand sagen, ob das der Fall ist und wenn ja, in welcher Höhe???
    Mich würde auch interessieren, ob die studierenden Kinder einen Anspruch auf das Kindergeld haben, oder ob das als Einkommen der Eltern angerechnet wird? Da habe ich auch schon unterschiedliches gehört.


    Vielen Dank für Antworten!!!


    Vergissmeinnicht

  • Hallo,


    hier gibt es einige Beiträge zu diesem Thema, die auch dir weiter helfen können!
    Generell ist es so, dass Kinder die ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können nicht zur BG der Eltern gehören und somit die Einnahmen anrechnungsfrei bleiben.


    Wenn du nun ergänzenden ALG2 Leistungen beantragst wird das Einkommen der gesamten BG angerechnet.
    In deinem Fall die Unterhaltszahlungen des Kindsvaters und das Kindergeld.
    So lange die Tochter noch nicht studiert (eventueller Anspruch auf Bafög) und ihren Lebensunterhalt (monatlich gerechnet) nicht selber bestreiten kann, gehört auch sie zur BG.


    Wenn deine Tochter monatlich 1000€ verdient, gehört sie nicht mehr zur BG da sie ihren eigenen Lebensunterhalt damit bestreiten kann.