Mieterhöhung fällig, zahlt das das Arbeitsamt?

  • Hi, ich habe eine Freundin (mit Kind) die Ende 2006 umziehen musste, da sie sich von ihrem damaligen Freund getrennt hat. Die Wohnung (3 Zimmer) war zu teuer und das Arbeitsamt hat ihr ein paar Monate Zeit gegeben umzuziehen. Das hat soweit alles geklappt. Jetzt wohnt sie seit knapp 1 1/2 Jahren in der neuen 3 Zimmerwohnung welche günstiger ist und vom Arbeitsamt bewilligt wurde. Allerdings mit der Aussage, dass die Warmmiete von 445€ knapp an der Grenze sei. Heute bekam sie ein Schreiben von der Wohnungsgesellschaft in dem steht, dass die Miete zum 1.07.08 um 30€ angehoben wird.


    Wie stehen die Chancen für meine Freundin? Welche Möglichkeiten gibt es, damit das Arbeitsamt die Mieterhöhung nicht verweigert?


    Vielen Dank.


    MfG
    Infosucher

  • Hallo,


    das kommt darauf an weclher Teil der Miete erhöht wurde und mit welcher Begründung.
    Handelt es sich um eine NK Erhöhung innerhalb der regulären Nebenkostenposten wird diese durch die Arge übernommen.
    Sollte es sich um eine Nebenkostenerhöhung z. Bsp. wegen Einbau einer Sat-Anlage oder ähnlichen (Nebenkosten die nicht von der Arge gezahlt werden) handeln wird die Mietkostenerhähung nicht ünernomen.
    Handelt es sich generell um einen Staffelmietvertrag, könnte es problematisch werden.


    Also klären welche Begrümding hinter der Mietkostenerhöhung steht.

  • Hi, es handelt sich um eine Erhöhung der Grundmiete also keine Nebenkosten. Die Gesellschaft hat wohl eine Prüfung durchgeführt und gemerkt das Ihre Miete an die steigenden Mieten bzw. die momentanen Mieten der anderen Gesellschaften im Ortsteil angepasst werden muss... Sie sind quasi der Meinung, das Objekt sei jetzt mehr Wert.


    Wie siehts da aus?


    MfG
    Infosucher