Hallo !
Bei meinem heutigen Termin in der ARGE teilte mir mein Fallmanager mit das er bereit wäre mir den gesetzlichen Mehrbedarf anhand der im Gerichtsurteil festgehaltenen Besuchszeiten zu bewilligen.
Verwundert war ich allerdings, als es hieß das meine beiden bei der Mutter lebenenden 15 und 16 -jährigen Söhne sich dafür aber beim Arbeitsamt arbeitwslos melden müssten! Wie das wenn sie doch schulpflichtig sind? war meine Frage!
Ich habe mich darauf hin beim Arbeitsamt erkundigt! Im Grunde geht es nur darum einen schnellen Datenabgleich vornehmen zu können um Missbrauchsfällen vorbeugen zu können. Hierzu bezieht sich die ARGE auf die Rentenversicherungs-Nr. mit der dies scheinbar am einfachsten zu prüfen ist ( besteht da eventuell eine Datenschutzrechtliche Lücke dei den Bürgern nicht bekannt ist?)
Fakt ist nun das ich über die Krankenkasse der Kinder / evtl. Mutter für beide Kinder diese Rentenversicherungs-Nr. beantragen darf, muss um in den Bezug der im Grunde rechtlich zustehenden Mehrbedarfsregelung zu kommen.
Ich denke das diese Info für viele Väter aber auch Mütter die nur das Umgangs-/Auffenthaltsbestimmungsrecht besitzen eine sehr wichtige Info ist!
Gruß