Wohnung abgelehnt

  • Hi,


    meine Freundin ist 27 und hat einen 3 Jahre alten Sohn und lebt von ihrem Mann seit etwa einem Jahr getrennt und ist auf Anraten der ALG II Stelle erst bei den Eltern ins Haus eingezogen.


    Jetzt will Sie sich eine eigene Wohnung suchen und hat auch eine gefunden, die von denen Übernommen werden würden vom Preislichen, aber die stellen sich jetzt quer und meinten das sie erst eine Arbeit finden müsste bevor sie eine Wohnung sich suchen dürfte.


    Kann mir vielleicht einer Helfen was Sie machen könnte damit die Stelle die Wohnung genemigt?


    MfG


    Volker

  • Hallo,


    deine Freundin hat Anrecht auf eine eigene Wohnung!


    Begründung:


    Deine Freundin erzieht ein eigenes Kind! (diese Begründung alleine reicht schon aus)


    und


    Deine Freundin ist bereits über 25! (auch ohne Kind besteht ein Anrecht auf eine eigene Wohnung)


    Diese kann nicht abgelehnt werden.
    Die Wohnung muss natürlich den Vorgaben der Höchst KDU in eurem Wohnort entsprechen.


    Sofort Widerspruch beim Amtsleiter einlegen!

  • Typisch was bei der ARGE praktiziert wird, es wird ein Druckmittel eingebracht! Anders kann man bei der ARGE scheinbar die Menschen nicht in Arbeit bringen, z.B. mit Hirn und Verstand!


    Wenn man jemanden ständig angreift wird dieser immer besonders bemüht sein um Arbeit, klar doch typische Bürokratendenke!


    Wenn ich etwas erreichen will dann versuche ich doch jemanden von diesem oder jenen zu überzeugen!


    Es wird immer Menschen geben die ein System auszunutzen wissen, das war in der DDR so, das ist in den USA so, das Ist in China und Russland so und das ist auch im Nahen Osten so!


    Ich denke, Druck erzeugt Gegendruck, zumindest wird bei mir niemand mit dieser Methode erfolgreicher aggieren können wie mit der Vorgehensweise der Überzeugung und so denken vermutlich viele!


    Gruß