Hallo,
ich habe eine Wohnung im Haus meiner Eltern und zahle Kostegeld (kein Mietvertrag) in Höhe von 200 EUR.
Wird dies bei der Berechnung von Hartz IV berücksichtigt?
Danke Stephi
Hallo,
ich habe eine Wohnung im Haus meiner Eltern und zahle Kostegeld (kein Mietvertrag) in Höhe von 200 EUR.
Wird dies bei der Berechnung von Hartz IV berücksichtigt?
Danke Stephi
Hallo,
wie alt bist? und beziehst du bereits ALG2 Lesitungen.
Kostgeld kann nicht als Kosten für die Unterkunft geltend gemacht werden...wie im Wort Kostgeld enthalten handelt es sich um deine Verköstigung, die ist im Regelsatz (345€) enthalten.
Ob du dies nun an deine Eltern abführst und die dich mitversorgen ist deine Sache.
Und wenn Du das auf dem Amt angibst musst Du sogar aufpassen das man Dir nicht noch ein paar € vom Regelsatz streichst, Deine Eltern sorgen ja für Dich was Deinen Anspruch diesbezüglich der Lebensmittelversorgung sicher stellt. Lass Dir eine Quittung gebe, jeden Monat!
Gruß