Wegzug das gleiche wie Umzug?

  • Hallo,


    Anfang Juli endet meine schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger. Da leider keine meiner bisherigen Bewerbungsversuche einen Erfolg erzielte, zweifle ich langsam und möchte mich absichern.
    Die wenigen Einrichtungen, die sich in meiner Stadt befinden und Heilerziehungspfleger aufnehmen würden, haben in den letzten 3 Jahren alle Stellen besetzt bzw. Planen für die nächste Zeit keine ein.


    Jetzt würde ich gern in die nächst größere Stadt ziehen, um meine Chancen zu erhöhen. Dort gäbe es auch einen DB-Anschluss, der mich flexibler machen würde. In meiner kleinen Heimatstadt wird der Bahnhof nicht mehr von der DB angefahren. Ich bin 23 Jahre alt und könnte ja prinzipiell keinen eigenen Wohnungsanspruch geltend machen, richtig? Mir wäre auch eine WG recht, solang ich hier in der Kleinstadt nicht irgend welchen sinnlosen Beschäftigungen der Agentur für Arbeit nachgehen muss. Werde mich definitiv auch für Aushilfsjobs bewerben, um tätig werden zu können und nicht daheim rumzusitzen während der Suche..Es mangelt also definitiv nicht an der Initiative..Nur an den Chance..


    Wäre lieb, wenn mir jemand Rat erteilen könnte



    Danke

  • Hallo,


    ohne eine Anstellung in einer anderen Stadt bzw. nur mit der Begründung das in dieser bessere Aussichten auf einen Job bestehen, wird dir die Arge keinen Umzug bzw. eine eigene Wohnung genehmigen.
    Dagen wirst du auch rechtlich nicht vorgehen können.


    Dir bleibt leider nur die Möglichkeit von deinem momentanen Wohnort aus eine Anstellung in einer anderen Stadt zu suchen.

  • "Ich bin 23 Jahre alt und könnte ja prinzipiell keinen eigenen Wohnungsanspruch geltend machen, richtig?"


    Das muss nicht unbedingt so sein,wenn du bereits am 17.02.2006 nicht mehr zum elterlichen Haushalt gehört hast (§ 68 Abs. 2 SGB II):



    § 68 SGB II


    Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


    (1) Die §§ 7, 9, 11 und 20 Abs. 1, 3 und 4 in der bis zum 30. Juni 2006 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden für Bewilligungszeiträume (§ 41 Abs. 1 Satz 4), die vor dem 1. Juli 2006 beginnen.
    (2) § 22 Abs. 2a Satz 1 gilt nicht für Personen, die am 17. Februar 2006 nicht mehr zum Haushalt der Eltern oder eines Elternteils gehören.

  • Ohne job kannst du nicht umziehen .
    du musst wie schon gesagt dich um einen Job in der Stadt bemühen die
    in Frage für dich kommt.
    Erforsche die Stellenangebote in der Stadt Bewerbe dich,wenn erwünscht stell dich vor.
    Kosten für Vorstellung(Fahrkarte,wenn nötig Übernachtung,Versorgungskosten,Taxi immer Belege geben lassen und gut aufbewahren)mit der Arge über dein vorhaben sprechen wenn du Stellen gefunden hast um dich abzusichern wenn es zum Vorstellen kommt denn meist werden die Kosten hierfür übernommen.
    Sollte ein Stellenagebot sich als Glückstreffer erweisen kannst du Umzugshilfe beantragen entweder mit Firma oder in Eigenregie unterschiede giebt es nur ob direktübernahme oder als Darlehen....
    Aber Unmöglich ist es ohne Job mit hast du die besten Chancen

  • Wer unter 25 ist und nicht unter die Übergangsregelung fällt, darf zwar nicht bei den Eltern ausziehen, eine Verpflichtung,eines bereits Ausgezogenen, wirder bei den Eltern einzuziehen, ist mir jedoch nicht bekannt.
    Außerdem:Vielleicht fällt Roah unter die Übergangsregelung.