Freundin mit 1 Kind, ich Student -> zusammenziehen?

  • Hallöchen,


    folgendes Ausgangsszenario:


    Freundin (23) wohnt mit ihrem Kind (4) in einer 3,5-Zimmer-Wohnung. Sie erhält für sich und ihr Kind Hartz IV, Kindergeld und Unterhalt (200€).


    Ich (22), zurzeit noch bei Eltern wohnhaft, möchte zu ihr ziehen. Momentan bin ich Student und habe einen 400€-Job. Meine Eltern beziehen noch Kindergeld für mich.


    Da ich jetzt gerne zu ihr ziehen würde, kommen folgende Fragen auf:


    • Wie sieht es mit der Miete aus? Würde die steigen? Wenn ja: Müsste ich die Mehrkosten übernehmen?
    • Nebenkosten... (Strom, Wasser, Heizung), ich gehe davon aus, dass diese auch steigen würden. Würde das vom Amt übernommen werden oder müsste ich was von meinen 400€ abdrücken?
    • Darf ich mit 22 überhaupt ohne Weiteres (Auflagen, wichtige Gründe) ausziehen?
    • Wäre ich dann noch kindergeldberechtigt?
    • Wie sähe es mit Wohngeld aus?


    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand alle oder zumindest einige Fragen beantworten könnte...


    Gruß,
    Pio

  • Die Miete steigt nicht. Miete und Nebenkosten werden auf 2 Personen verteilt, das bedeutet, dass deine Freundin weniger NMetzuschuss von der Arge bekommt. Du darfst ausziehen, es gibt keine Vorschrift, die dich dazu verpflichtet, bei den Eltern zu wohnen. Du bleibst kindergeldberechtigt. Wohngeld gibt es nicht. Wieso bekommst du kein BAföG?

  • Studienrichtungswechsel ohne "wichtigen Grund", -> BaföG-Berechtigung futsch...


    Im Klartext heißt das also, dass ich jeweils 1/3 der Miete und 1/3 der Nebenkosten zahlen müsste? Ich hätte dann also meine 400€ + Kindergeld, von denen ich das zahlen müsste, richtig?