Hallo Leute,
schön, dass ein solches Forum im Inernet zu finden ist, bei dem man und hoffentlich auch ich Hilfe bekommt.
Ich komme einfach mal zu meiner derzeitigen Situation und dann zur Frage:
Ich bin aufgrund einer Sucht derzeit arbeitslos und warte auf einen Therapieplatz. Bis der Antrag durch ist, was noch 4-8 Wochen dauern kann mache ich quasi gar nix, was mich noch um den Verstand bringt. Mir fällt so langsam die Decke auf den Kopf.
Meine Freundin, mit der ich zusammen lebe verdient durch ihre Ausbildung ca. 625 € im Monat. Beide von uns bekommen noch Kindergeld und da wir eine eheähnliche Gemeinschaft bilden, hat uns das Arbeitsamt nun noch weitere 286,93 € pro Monat zugestanden.
Darin einbezogen ist auch die zusätzliche Zahlung für Wohnung und Heizung.
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Nun habe ich die Möglichkeit z.B in der nächsten Woche 4 Tage arbeiten zu gehen. Das ganze auf freuberuflicher Basis, was ich schon des Öfteren gemacht habe. Einen Gewerbeschein für Promotion besitze ich seit einigen Jahren.
In diesen 4 Tagen würde ich 90 € pro Tag verdienen. Wie sieht es nun nach diesen 4 Tagen aus, wenn ich von der Agentur das Geld auf mein Konto erhalten. Was muss ich da und vor allem wo muss ich was angeben. Was sind die Konsequenzen daraus (Rückzahlung der 288 € ?!) usw. und sofort.
Ich kenne mich in der Materie leider überhaupt nicht aus, da ich erst seit ca. 6 Wochen ALG II erhalte.
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für eure Hilfe und stehe für weitere notwendige Auskünfte zur Beantwortung meiner Frage natürlich stetig bereit.
Liebe Grüße aus Schleswig-Holstein.
Micha