Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß / was soll ich tun??

  • Nach der Geburt meiner Tochter (welche heute zweieinhalb Jahre alt ist), musste ich einen Vaterschaftstest beantragen, da zwei Männer in Frage kamen. Nach beiden tests stellte sich heraus, das keiner der beiden in Frage kommt. Zu der Zeit hatte ich vom Staat aber schon Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, welche direkt nach dem zweiten negativen Testergebnis sofort eingestellt wurde, da mir unterstell wird, dass es einen weiteren möglichen Vater geben müsse.
    Ich kann aber mit gutem Gewissen sagen, dass meines Erachtens, kein weiterer Mann in frage kommt. Nur leider kann ich mit dem Gadanken nicht anfreunden, dass aus anderen Gründen ( KO-Tropfen oder ähnliches) jemand der Vater sein könnte.


    Da der Landkreis jetzt den kompletten Unterhaltsvorschuss zurück haben will und das JobCenter mir Mutwillige Falschaussage unterstellt, bekomme ich nicht einmal den angerechneten Betrag von denen, um dieses dem Landkreis zurück zu zahlen.
    Desweiten stellt sich der Landkreis weiter quer, mir weiter Unterhaltsvorschuss zu genehmigen, da auch diese mir unterstellen, dass ich den dritten möglichen Vater verschweigen würde. Für mich wäre es einfacher denen zu sagen, dass ich unter Alkohol etwas mit einem mir unbekannten Mann hatte und ich den Namen als auch seine Adresse nicht kennen würde.


    Jetzt stehe ich da, mir einer kleinen Tochter, bekomme keinen Unterhalsvorschuss und soll diese mit der Summe von 208,00 Euro über die Runden bekommen. Da darf man aber das Kindergeld nicht zurechnen, da dieses ja auch schon davon abgerechnet bzw angerechnet wird.


    Ich habe alles versucht, über das Jugendamt und eine Sozialpädagogische Familienhilfe, aber niemand konnte mir wirklich helfen. Vielleicht gibt es ja jemanden, der sich mit solchen Sachen auskennt und mir mit Paragraphen und Rechtsprechungen weiter helfen kann.


    Wenn es hier jemanden gibt, der mir weiter helfen kann, würde ich mich über eine Antwort auf meine E-Mail Adresse freuen
    [email protected]


    Ich danke euch im Voraus.... Liebe Grüße Kerstin

  • eine sehr merwürdige verworrene Sache!
    Der Vaterschaftsstest hat eindeutig ergeben, dass keiner der von dir angegeben potentiellen Erzeuger der Vater der Tochter ist.
    Demnach kommt jeder zu der logischen Schlussfolgerung dass es mindestens noch einen potentiellen Kandidaten geben muss.
    Natürlich hilft es dir da bei den Ämtern nicht weiter wenn du guten Gewissens behauptest das dem nicht so sei , denn auch dir sollte aufgefallen sein das dies die einzige logische Schlussfolgerung ist.


    Das Amt geht nun davon aus, dass du dich schlichtweg weigerst die Namen andere Kandidaten zu nennnen.
    Dies solltest du aber möglichst schnell nacholen, vielleicht gehst du noch mal in dich und überlegst mal wer da noch war!

  • Hallo Salle!


    Hinsichtlich der Bemerkung : einzig logische Schlussfolgerung


    Nicht nur bei den Test von Sportlern ist es in den testeten Instituten schon mehrfach zum Vertauschen von Proben gekommen.


    ich will gar nicht behaupten das dies auch im vorliegenden Fall möglich sein könnte, aber daraus zu schließen das dies eben nicht passieren kann, ist für mich nicht grade logisch!


    Krümel 3982 Du solltest natürlich, bevor Du Dich derartigen Vorwürfen anschliesst, wirklich ganz, ganz sicher sein das da nicht doch irgendwo ungeahntes Potential lungert. Ansonsten musst Du wohl oder Übel um nochmalige Prüfung der Daten bei der zuständigen Stelle ersuchen.


    Aber wie gesagt, nur nach wirklich sorgfältiger Überprüfung aller wenn und aber, sonst kann das für Dich auch ziemlich teuer werden!


    Gruß

  • Bei einem Vaterschaftstest ist eine Vertauschung bzw. ein falsches Testergebnis so gut wie ausgeschlossen!
    Es findet immer eine zweifache Testung des Materials (Vater, Mutter, Kind) statt, somit ist das Ergebnis bestätigt.
    Ebenfalls wird das Testmaterial (Mutter, Kind und die potentiellen Väter eingetütet und erst im Labor geöffnet.
    Somit ist eine Vertauschung des Mateials ebenso gut wie ausgeschlossen.


    Ein Vaterschaftstest lässt sich nun wirklich nicht mit einem Test auf Dopping vergleichen.
    Ein Dopingtest beinhaltet die Suche nach meheren Stoffen (Abfallprodukte im Stoffwechsel) hier kann natürlich mal etwas übersehen werden weil nach bestimmten Stoffen nicht gesucht wurde, ein Vaterschaftstest ist ein Genabgleich!

  • Hey Ihr lieben, danke für Eure fleißigen Antworten, aber ich glaube, wir haben aneinander vorbeigesprochen, denn es geht mir darum, was ich in der Sache meines Unterhaltsvorschusses machen soll. Das es immer Probleme mit den Instituten gibt, das ist ja auch nicht aus der Frage gestellt, aber im Moment bekomme ich keinen Unterhalt für meine Tochter und das ist die Sache, an der ich so zu nagen habe.


    Bevor ihr euch noch in die Haare geht, würden mir einige Ratschläge gut tun, was ich mit den Ämtern machen soll, damit ich bzw, meine Tochter auf ihr recht bestehen kann.


    Liebe Grüße Eure Krümel

  • Darum dreht sich ja gerade die Diskussion, es besteht kein Anspruch auf UVG so lange die Vaterschaft nicht geklärt wurde.
    Das Amt geht davon aus (nach den negativen Vaterschaftstests) dass du den Vater nicht nennen willst!
    Das hat zur Folge das du bis zur Klärung des Sachverhaltest keinen Unterhalt mehr bekommen wirst.

  • Hallo Horst,
    Ich habe gegen den Bescheid vom Landkreis vier mal Widerspruch erhoben und immer wieder haben die mich darauf hingewiesen, dass es mein Verschulden wäre und ich dann bitte den Namen des dritten potiellen Vaters nennen solle. Nur es gibt keinen, und ich verstehe nicht, warum die mir das nicht glauben. Zumal was muss noch alles kommen, bis die mir das glauben. Schließlich nimmt ein Hanz IV Empfänger nicht mal gerade so die ganzen Kosten auf sich, oder?? ICh habe jetzt Kosten in höhe von über 2900 Euro am Hals. Und da sind die Gerichtskosten und Vaterschaftstest noch nicht inbegriffen.
    Die wollten mir auch schon unterstellen, dass es eine Person wäre, die in der Öffentlichkeit groß raus kommt und ich diese daher schützen wolle.
    Nur egal wie und was ich mache, es ist immer falsch. Und ich habe auch langsam keine Lust mehr, mich immer wieder aufs Neue mit denen anzulegen. Anders wäre es, wenn ich einen Fall finden würde, wo die Situation gleich ist und dieser Elternteil den Unterhaltsvorschuss genemigt bekommen hätte. Denn so hätte ich was in der Hand, wo ich die dann drauf anstoßen könnte und sie vom Prinzip an die Wand stellen würde.
    Es wäre echt toll, wenn du auf diese Sachlage auch ne Antwort hättest oder mir zuminderst mit guten Argumenten weiter helfen könntest, wie ich das Recht meiner Tochter durch bringen kann.
    Zumal es ist ja das Geld für meine Tochter und nicht der Unterhalt für mich. Da könnte ich das ja vielleicht noch verstehen, wenn die sich da so dagegen stellen, aber nicht bei meiner Tochter...
    Liebe Grüße Krümel

  • Hallo Krümel!


    zunächst einmal geht es um die Leistung des Grundbedarfs und zu dem ist die ARGE im Grunde verpflichtet.


    Wenn sie diese Leistung verweigert muss es dafür gute Gründe geben, da reicht es auch nicht einfach mal zu erklären Du wolltest jemanden schützen, diese Behauptung muss die ARGE beweisen und das geht aus meiner Sicht nicht, nur weil man Dir unterstellt das Du einen potentiellen dritten Vater nicht nennen willst.


    ich würde mit einem Rechtsanwalt ein Eilverfahren in Ga<ng bringen das die ARGE zunächst einmal verpflichtet Dir diesen Grundbedarf zu leisten und dann augrund der Beweislage der ARGE aggieren und mich nicht von denen in die schlechtere Position der Beweislast drängen lassen.


    Gruß