hallo zusammen.......hoffe das mir jemand meine frage beantworten kann???war heute das erste mal bei der arge,habe dort einen antrag auf sozilhilfe gestellt............habe zwei töchter(3jahre 1jahr)bin leider noch verheiratet ,da die ehe schliessung im ausland statt fand,war es mir nicht möglich es so schnell über die bühne zubringen.meine töchter sind aber nicht von meinem ehe mann sondern habe lange zeit einen partner gehabt (der vater der kinder!)nun sagte mir die dame von der arge heute das ich meine n och ehemann auffinden sollte ,damit er für mich unterhalt zahlt!aber es besteht da garkein kontakt!ich weiss nicht wo ich ihn suchen sollte????????das is ja auch mein problem ,weswegen die scheidung sich immer wieder so hinzieht! und ich kann mir auch nicht vorstellen das er arbeitet!wer kommt dann für mich auf?wie läuft das jetz?muss montag 13.30h wieder zur arge.also der papa von meinen kindern der zahlt für die zwei auch,das ist garkein thema!kann mir jemand daruf antworten?
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Die Unterhaltsansprüche gegen deinen Mann dürfen unter diesen Umständen nicht angerechnet werden, weil es sich nicht um "bereite Mittel" handelt. Die Arge kann aber diese Ansprüche nach § 33 SGB II auf sich überleiten und von deinem Mann fordern.
Deswegen musst du dir keine Sorgen machen. -
danke dir!und bin ich denn dafür zuständig ihn aufzufinden?sitzt die arge nicht am längeren hebel?und wenn er nicht arbeitet bekomme ich dann mein unterhalt von der arge?das ist alles ganz schön blöd:(
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Du bist keine Polizeibehörde und verfügst nicht über die Mittel, den Aufenthalt deines Mannes herauszufinden. Solange dein Mann keinen Unterhalt zahlt, muss die Arge dir das ALG 2 zahlen ohne Kürzung durch einen Unterhaltsanspruch.
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Wenn du am Montag hingehst, dann sag denen, dass du auch bereit bist ein "Erklärung zur Niederschrift" auszugeben, dass dein (noch)Ehemann im moment keinen Unterhalt zahlt.
Gruß
Diablo
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... keinen Unterhalt zahlt und dass dir sein Aufenthalt nicht bekannt ist.
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