Erstausstattung

  • Hi!



    Bekomme ich einen Zuschuss zur Errstausstattung, wenn ich in der Wohnung schon ca. 15 Monate gewohnt habe? Ich bekomme jetzt seit einem Monat Hartz4. Ich habe keine Waschmaschine, habe früher immer bei einer Freundin gewaschen. Jetzt brauche ich aber eine Waschmaschine!




    1000 Dank

  • Hallo Damaja!


    Wann Du Deine Erstausstattung geltend machst dürfte eigentlich nicht das Problem sein, aber die Fallmanager blocken da sehr oft. Hatte hier einen Fall das jemand nach der Scheidung auch eine Waschmaschine brauchte, weil die Frau und das Kind diese mitgenommen hatten. Es ist immer Auslegungssache was manunter Erstausstattung betrachtet. Für den Betroffenen war es somit das erste mal das er mit über 40 Jahren einen eigenen Hausstand gegründet hat, er durfte sich die Waschmaschine aus dem Lager der ARGE Organisation kommen lassen!


    Es geht also alles wenn man will!


    Gruß

  • Hallo,


    eine Erstaustattung zu beantragen obwohl man bereits seit 15 Monaten in einer Wohnung lebt hat keine allzu großen Erfolgsaussichten.
    Es ist ja nicht davon auszugehen dass du 15 Monate in einer leeren Wohnung gelebt hast.
    Es sei denn wie Horst schon anmerkte, das eine Trennung von einem Lebenspartner statt gefunden hat und somit ein Teil des Hausrates nicht mehr vorhanden ist.


    Anspruch auf eine die Kostenübernahme einer Waschmaschine hast du nicht.
    Teilweise gewährt die Arge ein Darlehen für die Anschaffung wenn Kinder im Haushalt leben.

  • Das ist nicht ganz richtig!
    Eine Waschmaschine gehört zur Grundausstattung und auch wenn man sich 15 Monate anders beholfen hat so kann es doch sein, das Ihr diese zusteht.


    Fragen kostet nichts und wenn die Freundin mit der man sich diese bisher geteilt hat weggezogen ist besteht der Bedarf erstmalig und das ist meiner Meinung nach ausreichend um einen diesbezüglichen Erstbedarf geltend machen zu können!


    gruß

  • In vorliegendem Fall hat der Fallmanager zunächst sogar einen Betrag zur Vorstreckung angeboten, den man in Raten zurück zahlen sollte, da der Leistungsbezieher allerdings wegen andere Verpflichtungen bereits um die 120 € vom Regelsatz für solche Dinge aufwenden muss, kam der Gutschein für die Abholung aus dem ARGE - Lager!


    Gruß

  • Mal für alle bevor ich Schreibe:


    Es gibt Beihilfen und Darlehn bei der ARGE. Der Unterschied, Beihilfe gibt es ohne Rückzahlung, Darlehn nut mit Rückzahlung.


    @ Topic:


    Eine Beihilfe für die Erstausstattung der Wohnung wird nur gewährt, wenn es sich um einen Unabweisbaren Badarf handelt. dies heißt: Wohnungsbrand, Erstauszug aus dem elterlichen Haushalt, haftentlassung (nach mehr als 2 Jahren, glaube ich).


    Hier wichtig:


    Erstauszug aus dem elterlichen Haushalt.


    Dieser Tatbestand ist nicht gegeben, da du ja bereits vor mindestens 15 Monaten aus dem Elternahus ausgezogen bist.


    Weiterhin standest du zum Auszugszeitpunkt nocht nicht im Leistungsbezug.


    Chance aus Beihilfe ca.: 0,00%


    Dir bleibt nur über ein Darlehn zu beantragen, in welchem du erklären musst wofür du das Darlehn brauchst und wie du vorher gewaschen hast. und den Gewährten Darlehnsbetrag musst du mit 10 v. hundert zurückzahlen.



    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter