bekomme ich Teppich/Laminat bezahlt?

  • ch werde bald zum ersten mal ausziehen. Das alles läuft über eine Wohnungsgesellschaft. Der jetziger Mieter muss nur den Teppich rausreißen und in 3 Räumen die Tapete ab machen-mehr nicht. Also würde ich die " nackte" Wohnung bekommen.Die Wohnungsgesellschaft wird an der Wohnung leider nichts machen. Da ich noch unter 25 bin aber von zu Haus ausziehen muss bekomme ich diese sogenannte Erstausstattung, das sind leider für die Renovierung so tolle Pauschalpreise von Küche, Diele Bad 18 euro pro Raum und Schlaf-Wohnzimmer 30 pro Raum, Teppich oder Laminat ist da auch nicht bei, auch wenn da der Betonboden unter dem Teppich ist, bekomme ich keinen Boden.Leider habe ich nicht mehr viel Zeit, habe das heute selber erst alles erfahren und bis ende der Woche wäre die Wohung für mich reserviert.
    Bekomme ich wirklich keinen Zuschuss oder komplett den Fussboden bezahlt?? Im bekannten Kreis hat auch jemand 4 euro pro m² bekommen, musste aber allerdings mit nem Anwalt drohen und im Internet habe ich auch gelesen das viele Teppich/ Laminat bezahlt bekommen haben. Mir sagt man aber immer das es nicht drin sein, verlangen die echt von mir das ic auf nacktem Boden leben muss??

  • Hallo Balea !


    Du kannst einen Renovierungszuschuss erhalten ( bei mir waren es 160 € bei Umzug )und die Erstausstattung ( habe hier etwas von max. Wert 960€ gelesen, musste das Forum mal durchsehen)


    Laminat gehört vermutlich zu den Leistungen die der Vermieter erbringen muss, denn der blanke Beton ist sicherlich eine Zumutung und mancher Mieter legt auch Laminat wenn der Mieter sich mit beteiligt!


    In den ALG II Leistungen sind aber warme Füsse schon Luxus, das sieht man bei den Warmwasserausführungen der ARGE!


    Gruß


    Ps.: Frag doch mal bei diablo nach der ist auf der ARGE in der Leistungsgewährung tätig!

  • Ein Anspruch auf die Kostenübernahme für Bodenbeläge besteht nicht.
    Die meisten Arge sind der Ansicht das auf Wohnraum zurück gegriffen werden kann in dem bereits Bodenbeläge vorhanden sind.
    In Städten in denen angemessener Wohnraum knapp ist werden teilweise Teppichbeläge für ein Zimmer übernommen.

  • Teppich oder Lamiant ist kein unabweisbarer Bedarf und ist deshalb aus der Regelleistung zu tragen.


    Sollte kein geld angespart worden sein, so besteht die möglichkeit ein Darlehn bei der ARGE zu beantragen.


    Dieses ist mit mindestens 10 v. hundert der Regelleistung (10%) zurückzuzahlen.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter