Ich mal wieder ich muss einen weitergewährungsantrag stellen dazu muss ich ja mein sparbuch vorzeigen nun sind da 300 euro drauf die als weihnachtsgeschenk von meiner patentante kamen für meine kinder von denen ich auch kleider und spielzeug gekauft habe kann ich dadurch probleme bekommen das sie mir die 300 euro abziehen werden bzw anrechnen wie gesagt ist ein geschenk gewesen für meine 2 mädels ???
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Hallo Ginger!
Ich denke mal nicht es gibt ja entsprechende Freigrenzen!
Aber warum lasst Ihr das Geld auch auf dem Sparbuch? Abheben, dann besteht zwar die Gefahr das man es in Notsituationen doch verbraucht, aber immer noch besser wie es eventuell auch noch angereechnet zu bekommen, dann haben die Kids nichts davon!
Gruß
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ist nett gesagt aber weihnachten war so dürftig letztes jahr da habe ich mich gefreut den zweien was schönes kaufen zu können und sind ma ma ehrlich spätestens 4 wochen später hätte ich sowieso dran gemüsst weils in der letzten woche immer sehr knapp ist und so weis ich mit ruhigem gewisssen es ist für den zweck eingesetzt worden für den es bestimmt war meine tante möchte schon den kindern was gutes tun und es wäre nicht in ihrem sinne wenn ich es andersweitig ausgegeben hätte das passt schon a
aber danke für schnellen antworten immer von dir
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Hallo Ginger!
Warum legt die Tante denn keine Sparbücher auf den Namen der Kinder an? Musst Du doch nicht machen, damit brauchst Du das dann auch nicht angeben, weil dies das vermögen der Tante betrifft und wenn die Kinder oder Du die Vollmacht und den Zugriff drauf haben um so besser!
Gruß
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kleiner Nachtrag...natürlich gibt es einen Freibetrag, dieser bezieht sich aber auf die Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Alles was nach Datum der Beantragung (fremd) zufließt gilt als Einkommen und nicht als Vermögen!Nun stellt sich die Frage ob das Geld von der Tante direkt auf das Konto überwiesen wurde (in diesem Fall handelt es sich um Einkommen) oder ob das Geld von dir auf das Konto gezahlt wurde, in diesem Fall gilt dies als Ansparung und es kann dir niemand nachweisen das du dies nicht vom Regelsatz angespart hast.
Generell gilt aber auch das Sparbücher der Kinder auch angegeben werden müssen, auch wenn diese von Oma oder Opa angelegt wurden!
Am besten solche einmaligen Geschenke zu Weihnachten Geburtstag etc. nicht über das Konto laufen lassen!
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Dazu noch folgende Bemerkung: Richtig von Oma und Opa - aber ich schreibe von der Tante die die Sparbücher anlegt und lediglich eine Vollmacht für die Kinder erteilt.
ich habe zudem im Forum gelesen das Verdienste von Kindern unter einem bestimmten Alter (14 doer 15) ebenso wenig Berücksichtigung bei der Mitberrechnung finden dürfen, Rasen mähen im Sommer und Schnee schüppen im Winter - ich hab ja nur mal laut gedacht!
Und wie hoch darf der Freibetrag sein?
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