Geschieden,4 Kinder,eigenes Haus...

  • Hallo!


    Auf der Suche nach passenden Antworten zur meiner jetztigen Situation bin ich auf dieses interesantes Forum gestossen.
    Vielleicht weiss ja jemand von Euch einen Rat?


    Ich bin 39 Jahre Jahre alt und habe 4 Kinder im Alter von 18,16,13 und 12.Im Dezember 2007 war meine Scheidung und ich bewohne zur Zeit noch das gemeinsame Haus.
    Während der Ehe habe ich immer wieder auf 400 Euro Basis gearbeitet.
    Zur Zeit beziehe ich Kindergeld für 4 Kinder,plus 975 Euro Unterhalt für 3 Kinder.Der Älteste macht ein FSJ und verdient 350 Euro.(Das wird Zivi angerechnet und endet im August 2008).Mein Sohn möchte dann eine Schule besuchen,die kostenpflichtig ist.
    Laut dem neuen Unterhaltsgesetz steht mir kein Unterhalt mehr zu.
    Mein Exmann verlangt von mir, dass ich ausziehe oder eben 500 Euro Miete bezahle( Nebenkosten sind inges. 460 Euro Wasser,Strom und Heizung, das Haus hat 150 qm).Mein EXmann hat das Haus von seinem eigenen Geld bezahlt, wir haben Zugewinngemeinschaft.
    Ich wohne mit meinem Freund zusammen, der zur Zeit ein Praktikum macht und 280 Euro verdient.
    Schreibe auch immer fleissig Bewerbungen,aber bisher ohne Erfolg.
    Auch eine Wohnung zu finden mit 4 Kindern, was man sich da alles anhören darf....:eek:
    Ich bezahle jeden Monat 52 Euro in eine private Lebensversicherung ein, die ich vor 10 JAhren abgeschlossen habe und mit 65 Jahren wird diese ausbezahlt.


    So das wäre mal ein kleiner Einblick in meine Lebenssituation.


    Folgende Fragen beschäftigen mich:


    Ich weiss, dass ich keine Arbeitslosengeld 1 bekomme, da ich die letzten 2 Jahren nicht über 400 Euro gearbeitet habe.
    Bekomme auch keinen Kindergeldzuschlag, weil die Kinder genügend Unterhalt beziehen bzw..der Grosse Einkommen hat.
    Bei Wohngeld schaut es wohl auch sehr schlecht aus,weil wir wohl noch unter der Grenze des Existensminimums liegen.


    Ich habe heute versucht bei der Hotline der Arge durchzukommen, aber keine Chance.
    Habe ich denn überhaupt ein Recht auf Arbeitslosengeld 2, wenn ich Mitbesitzerin eines Hauses bin?
    Bzw..ich habe gelesen Eigenheim darf nur bis zu 130 qm betragen.
    Muss ich mir eine andere Wohnungen suchen?
    Was passiert mit meiner Lebensversicherung?Kündigen?
    Wenn das Haus verkauft wird, bekomme ich, wenn es viel ist 45000 Euro, habe ich da noch Anspruch auf ALG 2?
    Oder kann ich das Geld auf meine Kinder aufteilen, habe irgendwas von 9750 euro pro Nase gelesen.


    Wäre nett, wenn mir hier jemand ein wenig weiterhelfen könnte.


    Liebe Grüsse


    Saraquial

  • Hallo Saraquil!


    Wem gehört das Haus denn nun? Deinem Mann oder Dir? Oder beiden und wenn zu welchen Teilen?
    Die Frage kommt auf weil Dein Mann 500 € Miete haben möchte, teilt er die dann mit Dir oder willst Du nicht auch 500 € Miete, also insgesamt 1000 € !
    Mal schreibst Du das Dein Mann das Haus vom eigenen Geld bezahlt hat und dann wieder ob Du überhaupt ein Recht auf ALG II hast wenn Du Mitbesitzerin eines Hauses bist, was denn nun ?


    Kindergeld und Kindergeldzuschlag würde ich mal bei "Salle und nataly" eroieren, da gibt's sicherlich noch bessere Kenntnisse drüber wie die, die ich besitze!


    ALG II steht Dir zu wenn Du den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kannst, wobei gewisse Dinge wie Altersvorsorge unter der man auch das Haus betrachten kann entsprechende Freibeträge nicht übersteigen.


    Auf jeden Fall wirst Du als erwerbsfähig eingestuft werden wenn Du ALG II beziehen darfst, da Deine Kinder schon älter sind und Du für deren Betreuung nicht Zuhause bleiben musst. Kann dann passieren das Du in eine Qualifizierungsmassnahme gehen musst.


    Bei ALG II Gewährung würden alle Einkommen der im Haushalt lebenden Personen zur Bedarfsermittlung rangezogen, stellt sich die Frage wieviel die Kinder verdienen und ob damit nicht die Obergrenze überschritten wird.


    So denke das reicht erst einmal!'


    Gruß

  • Hallo!


    Danke für die schnelle Antwort.


    Also im Grundbuch stehen mein Exmann und ich zur Hälfte.
    Bezahlt hat das Haus vor 10 Jahren mein Exmann.
    Vorzeitiges Erbe, er erwartet aber nochmal eine sehr hohe Summe....


    Wenn das Haus verkauft wird, wird mir wegen dem Zugewinnausgleich nur 1/4 des Verkaufpreis zustehen.
    Beispielsrechnung:


    Das Haus hat einen momentanen Wert von sagen wir mal 270 000 Euro, wird es verkauft bekommt mein Exmann 195 000 Euro und ich 65 000 Euro.
    Nein und bitte jetzt nicht solche Aussagen wie, klar willst du in dem Haus bleiben, machst ja sonst Verlust.
    Das ist ein ganz anderes Thema mit dem Haus.
    Hierzu habe ich zwar auch Fragen, aber denke dafür gibt es auch ein Forum^^


    Es geht mir hier nicht darum, was mit dem Haus passiert, sondern, ob ich irgendeine Unterstützung vom Staat bekommen würde, wenn ich für die Hälfte meines Mannes Miete bezahlen würde, sprich in dem Haus wohnen bleiben kann.


    Ich will keine Miete vom Exmann,ich würde an ihn jeden Monat 500 Euro bezahlen, dafür dass ich und die Kinder im Haus wohnen bleiben können.
    Und,ob wir das auch dürfen, falls ich ALG 2 bekomme,da der Wohnraum ja 150qm beträgt.


    Kindergeldzuschlag gibt es nicht, Kinder haben zuviel Unterhalt bzw.. Einkommen, das wird ja für die Kinder bezahlt nicht für die Eltern.
    Wohngeld sind wir wohl unterm Existenzminimum, also nur ALG 2 oder Job.
    Job suche ich ja, schreibe Bewerbungen, aber so einfach ist es nicht, wem muss ich das erzählen^^


    Mein Sohn (18) macht bis 31.8.2008 ein FSJ , danach wird eine Schule besuchen,die kostenpflichtig ist, die anderen 3 Kinder besuchen noch das Gymnasium.
    Mein Freund(fast 26) macht ein Praktikum in einer KIGA, entweder er macht das Praktikum noch ein weiteres Jahr bis 31.8.2009 oder er bekommt einen Schulplatz an der Erzieherschule.
    Zur Zeit verdient er 280 Euro als Praktikant, was er dann bei der 1. Möglichkeit weiter verdienen würde.Bei der Schule würde er nichts verdienen.
    er wird aber von seinen Eltern unterstützt, da er Diabthiker ist und aus Österreich kommt, bekommen seine Eltern vom Staat Unterstützung, bei der Schulwahl würde er noch ein Jahr Kindergeldzuschlag bekommen.
    Und bitte keine dummen Kommentare zum Altersunterschied, ich lebe schon 2 Jahren mit meinem Freund zusammen!


    Ich habe mir die Foren hier sehr genau durchgelesen und schon einige Vorurteile in gewissen Threads herausgehört^^


    Liebe Grüsse
    Saraquial

  • Hallo Saraquil !


    Wenn Dir 1/4 des Hauses zusteht und Deinem Ex-Mann 3/4 und er dafür 500 € Miete verlang würde eure gegenwärtige Wohnung im Grunde ca. 670 € an Miete erbringen ( man muss seinen Teil dort mit einberechnen ) 150 qm2 gelten nach ALG II zwar als völlig unangemessen, selbst bei 6 Personen.


    Grundlage sind 45qm² + je weitere Person 15qm² hinsichtlich der Kosten kenne ich aber auch andere, gleich hohe Beträge für weniger qm².


    Auch wird Dein Freund und evtl. ein Kind mit eigenem Einkommen zu Mietanteiligen Leistung herangezogen werden können.


    Wie möchte Dein Ex - Mann Dich denn aus der Wohnung bekommen? Eigenbedarf - Kündigung halte ich im Grunde für die einzig plausible Möglichkeit.


    Hast Du denn einen Mietvertrag für das Haus vorgelegt bekommen? In diesem müsste dann der Gesamtmietbetrag enthalten sein und daraus resultierend Dein Anteil zu 1/4 an Dich gezahlt werden.


    Gibt es soetwas?


    Wenn ja, geh damit doch einfach zur ARGE und wenn der Fallmanager Dir keine ausreichende Antwort geben kann dann zum Teamleiter.


    Der Verkauf des Hauses muss auch in Deinem Interesse liegen, ich denke das Dein Ex-Mann da nicht so ohne weiteres, vor allem nicht ohne weitere Kosten für Gerichts und Rechtsanwaltskosten dies so durchziehen kann. Vielleicht ist es ganz klug mit Ihm mal über eine Senkung des Mietbetrages zu verhandeln und seien es nur 50€ oder 100€.


    Auf der ARGE wirst Du ebenso damit konfrontiert werden, zunächst einmal das Haus verkaufen zu können und von dem Erlös Deinen Lebensunterhalt bestreiten zu müssen. Irgendwie ja auch verständlich das nicht alles zu Lasten der Allgemeinheit gehen kann, aber Dir stehen durchaus Freibeträge zu!


    Und die Situation dann auch eine andere angemessene Wohnung zu diesen Bedingungen anmieten zu können, könnte ein Argument zu Deinen Gunsten zu sein.


    Meist ist es so das für ein 1/2 Jahr die Miete übernommen wird, wenn ein Anspruch gegeben ist, mit der Aufforderung Dir in dieser Zeit ein geeigneteres Objekt zu suchen und selbst danach kann man noch gelegentlich mit Verlängerungen rechnen.


    Ich hoffe das hilft Dir weiter!


    Gruß

  • Danke Horst für deine Antwort!


    Noch war ich nicht beim Arbeitsamt, da ich ja erst das mit dem Haus klären wollte.
    Ich habe da irgendwas mit 9750 Euro pro Nase gelesen die man als Vermögen haben darf?
    Ich sollte vllt noch erwähnen, dass wir vor etwa 6 Wochen einen ziemlichen Wasserschaden in einem der Badezimmer hatten.Die Reparaturkosten würden etwa auf 5000 Euro belaufen, davon ich die Hälfte bezahlen muss und auch werde!
    Ausserdem hat mir mein Mann während der Ehe, als ich mich getrennt habe 20 000 Euro geliehen, die dann beim Hausverkauf abgezogen werden.
    Würden für mich bei der oben genannten Summe von 65 000 Euro im Falle eines Hausverkaufes nur noch 40 000 Euro übrig bleiben, das aufgeteilt auf 5 Personen, für jeden 8000 euro
    Ich möchte eigentlich nicht zum Sozialamt gehen, habe das seit 2 Jahren auch so geschafft, aber ich sehe leider keinen anderen Weg.
    Meine Bemühungen eine Wohnung zu finden, die bezahlbar wäre, beweisst sich als sehr schwierig, da es auf dem freien Markt kaum noch welche gibt, es läuft hier wo ich wohne zu 90% nur über Makler ab.
    Das würde bedeutet im schlimmsten Fall noch 5 MM dazu.
    Finde ich etwas Bezahlbares kommt immer gleich das Argument 4 Zimmer-Wohnung für 6 Leute nein,an solche Leute vermieten wir nicht.
    Dann noch ohne Job etc...


    Wie meinst du das Horst?
    Ich kann weniger Miete zahlen, da ich beim verkauf auch nur 1/4 von dem Verkaufswert bekomme?
    Meine Anwältin hat mir gesagt bei Miete muss ich die Hälfte des Wohnvorteils bezahlen, das interressiert nicht,stehe ja zur Hälfte im Grundbuch.


    Selbst, wenn das Haus verkauft wird, ich kein *Vermögen* habe, würde ich denn ALG 2 bekommen?
    Ich würde es auch erst dann beantragen, wenn mein Sohn mit dem FSJ fertig ist.Vllt kann ich mit meinem Exmann ausmachen, ich zeihe bis Ende des Jahres aus, bezahle aber dann auch keine Miete, sondern der Wohnvorteil wird noch angerechnet.


    Und ist es denn nicht immer noch billiger in meinem Haus zu wohnen zu bleiben, als in eine Mietwohnung zu ziehen?Voraus gestzt ich bekomme über haupt ALG2???
    Wir haben hier einen Mietspiegel von 4, ka wie das heisst^^


    Achja der Exmann will mich vor Gericht aus dem Haus rausklagen!



    Freue mich auf Antwort, und grüsse bis dahin
    Saraquial

  • Hallo,


    die Möglichkeit Kinderzuschlag zu bekommen ist in deinem Fall wirklich nicht möglich, da die Kinder durch den Unterhalt des Kindsvaters über den Regelsatz hinaus versorgt sind.


    Einen Erhalt des Hauses und den gleichzeitigen Bezug von ergänzenden Leistungen der Arge (Mietkosten) halte ich für ausgeschlossen.
    Die Größe des Hauses ist nicht das vorderrangige Problem sondern die monatliche Belastung.
    Wie Horst Grunert bereits erwähnt hat liegt die Gesamtmiete unter Einzug deiner Hälfte bei 1000€ kalt, da hinzu kommen Nebenkosten von 460€ monatlich. Macht eine Gesamtmiete von 1460€.
    Natürlich ist der Mietanteil für deine Hälfte nur hypothetisch doch bleibt unter dem Strich ein tatsächlicher Zahlbetrag von 960€ und das ist unter Einbezug des Eigentums deutlich zu hoch.


    Bei einem Verkauf des Hauses darf nicht jedes Kind ein Vermögen von 9750€ anrechnungsfrei besitzen.


    *Grundfreibetrag für Erwachsene in Höhe von Lebensalter x 150 € (min 3100 € und max 9750 € ) für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft und deren Partner(§ 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II)


    *Grundfreibetrag für Kinder in Höhe von 3100 € für jedes minderjährige Kind(§ 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II)


    *Freibetrag für Anschaffungen in Höhe von 750 € für jede Person der Bedarfsgemeinschaft(§ 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II)


    *Altersvorsorge mit Verwertungsausschluss in Höhe von Lebensalter x 250 € für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft und deren Partner(§ 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II)


    Das heißt ein Teil des Erlöses stellt verwertbares Vermögen dar und muss aufgebraucht werden bevor Anspruch auf ALG2 besteht.

  • Hallo!


    Danke Salle für Deine Antwort!
    Das habe ich mir fast gedacht und wie gesagt ich war noch beim AA.
    Treffe mich jetzt gleich mit dem Exmann, vllt. kann ich noch etwas Zeit erbitten.
    Mir ist es auch lieber ohne den Staat durchzukommen!
    Ab September 2008 bekomme ich ja noch etwas mehr Kindesunterhalt, dass müsste reichen für einen Wohngeldantrag.
    Bis dahin muss ich mich nun mit dem Exmann aur eine vernünftige Lösung einigen.


    Danke an Alle, die mir geantwortet haben.
    Wünsche Euch noch einen schönen Abend


    Liebe Grüsse


    Saraquial