Rückerstattung der Leistung von SGBII

  • Hallo,
    vielleicht kann mir jemand helfen? Im August 07 haben wir unser Haus verkauft, weil wir die Raten nicht mehr bezahlen konnten. Wir haben da auch schon SGBII bekommen. Wir hatten zu dieser Zeit eine Firma die nicht gut gelaufen ist. Ein Schuldenberg blieb zurück. Jetzt sind wir bei Bekannten auf dem Grundstück untergekommen und müssen nur wenig Miete zahlen. Alle Anlagen haben wir dann gekündigt. Im August 07 haben wir dann im neuen Wohnort einen neuen Antrag gestellt, der auch im November genehmigt wurde. Wir mussten ständig die aktuellen Ko- Auszüge und die BWAs abgeben. Aus diesen war dann ersichtlich das wir Geld für unser Haus bekommen haben. Bausparer waren dann auch frei geworden, welche vorher Sicherheitsübereignet waren. Das Geld haben wir zum Schuldentilgen usw. gebraucht. Die Mitarbeiterin im Amt war über alles informiert. Zum Zeitpunk des Antrages war das Vermögen noch nicht unseres. Im Februar stellten wir dann einen Folgeantrag SGBII . Das Vermögen was da schon aufgebraucht. Im April bekommen wir eine Aufforderung die Leistungen die gezahlt wurden wieder zurückzuzahlen, weil wir falsche Angaben gemacht hätten. In den Berechnungsgrundlagen des Amtes stehen 6600 und 750 € als Freibetrag pro P. Obwohl aus den BWAs ersichtlich war wie unsere finanzielle Situation im Moment aussieht.
    Meine Frage: Sollen wir auf das Sozialgericht und Klage erheben und kann man einen Freibetrag ansetzen auch wenn man sieht das die Familie weitaus weniger hat als den Freibetrag im Jahr.
    Kann mir jeman helfen? Ist eine schwierige Angelegenheit mit den ganzen § :eek: :eek:

  • Hallo Ines,


    ich glaube das keiner hier euch eine abschließende Antwort geben kann da nicht transparent its für welche Kosten bzw.welche Schulden mit dem Erlös des Hauses getilgt wurden.
    Generell gilt aber, das Schulden die nicht im Zusammnenhang mit dem Haus bzw. dem Grundstück standen nicht automatisch aus dem Erlös des Hauses getilgt werden können.


    Ich würde dir raten den Fall einem Anwalt für Sozialrecht vorzulegen.

  • Hallo Salle,
    vielen Dank für den Tip. Es ist schon etwas kompliziert bei uns.Weil immer zum Zeitpunkt der Antragstellung alles wieder anders war. Bei Selbstständigen ändert sich ja die Situation ständig. Wenn das Amt jesesmal ein 1/2 Jahr zum Bewilligen braucht, wann soll man den dann Geld bekommen. Weist Du ob bei dem Freibetrag immer die Summe genommen wird auch wenn das Betriebsergebnis in dem Jahr mit Minus ausgefallen ist?

  • Dazu kann ich dir leider keine verläßliche Auskunft erteilen.


    Kleiner Nachtrag, falls du es nicht weißt bzw. ihr das Geld für einen Anwalt nicht habt besteht die Möglichkeit eines Beratungsgutscheins. Diesen könnt ihr beim Amtsgericht gegen eine einmalige Gebühr von ich glaube 10€ beantragen.


    Ihr solltet aber so schnell wie möglich bei einem Anhalt vorsprechen damit die Widerspruchsfristen nicht verfallen.


    Viel Glück