Hallo an alle,
ich (42), alleinerziehend mit 2 Kindern (11 + 13 Jahre) muß leider Gottes Hartz IV anmelden, da mir der Lohn meines Teilzeitjobes nicht ausreicht. Nun steh ich aber vor einem Problem. Die Oma meiner Kinder hat für meine beiden Söhne ein Sparbuch bespart, sie lauten jeweils auf den Namen meiner Kinder. Sie ist auch in Besitz dieser Sparbücher und gibt sie auch nicht aus der Hand.
Meine Fragen:
Was soll ich im Antrag bzgl. dieser Sparbücher angeben?
Wie hoch ist eigentlich der Freibetrag aus Sparvermögen?
Ich selber besitze nichts, da ich letztes Jahr Insolvenz angemeldet habe.
Ist mein Freibetrag auf die die Kinder umlegbar, da es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt?
Wie hoch wäre dann der Freibetrag und unter welchen Paragraphen ist das verankert?
Für eine baldige Antwort bedanke ich mich im Voraus
LG
Goldfisch66