Freibetrag Sparbücher

  • Hallo an alle,


    ich (42), alleinerziehend mit 2 Kindern (11 + 13 Jahre) muß leider Gottes Hartz IV anmelden, da mir der Lohn meines Teilzeitjobes nicht ausreicht. Nun steh ich aber vor einem Problem. Die Oma meiner Kinder hat für meine beiden Söhne ein Sparbuch bespart, sie lauten jeweils auf den Namen meiner Kinder. Sie ist auch in Besitz dieser Sparbücher und gibt sie auch nicht aus der Hand.


    Meine Fragen:
    Was soll ich im Antrag bzgl. dieser Sparbücher angeben?
    Wie hoch ist eigentlich der Freibetrag aus Sparvermögen?


    Ich selber besitze nichts, da ich letztes Jahr Insolvenz angemeldet habe.
    Ist mein Freibetrag auf die die Kinder umlegbar, da es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt?
    Wie hoch wäre dann der Freibetrag und unter welchen Paragraphen ist das verankert?


    Für eine baldige Antwort bedanke ich mich im Voraus


    LG
    Goldfisch66

  • Also, so wie ich das verstanden habe, sind bei meinem Sohn der 13 Jahre alt ist,
    € 1.950,-- frei. Auf seinem Sparbuch befinden sich € 4.000,-- ! Kann man meinen Freibetrag,
    auf meinen Sohn umlegen, da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind?

  • nee, das war nicht richtig.


    Freibetrag 2x 3100€(für die Söhne) + 150x42(dein Lebensalter) + 750€ barvermögen


    = 6200 + 6300 + 750 = 13250€ freibetrag


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Da die Oma die Sparbücher in Besitz hat und sie nicht herausgeben will, stellt sich mir die Frage, ob es sich um verwertbares Vermögen handelt. Nach § 12 Abs. 1 SGB II ist nur verwertbares Vermögen zu berücksichtigen:


    § 12 SGB II


    Zu berücksichtigendes Vermögen


    (1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu
    berücksichtigen.
    ------------------------------------------------------------------------


    Verwertbar wären die Sparbücher nur, wenn die Enkel oder (als gesetzliche Vertreter) die Eltern die Herausgabe gerichtlich erzwingen könnten. Daran habe ich sehr große Zweifel. Niemand kann die Oma hindern, die Sparbücher aufzulösen. Dann entfiele ohnehin das ganze Problem.

  • "Ist mein Freibetrag auf die die Kinder umlegbar, da es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt?"


    Nein, das ist er nicht. Aber das ist kein Problem,da deine Kinder kein verwertbares Vermögen haben. Ich gehe davon aus, dass auf den Namen der Enkel kein Freistellungsauftrag erteilt wurde.

  • Ich hab nun Ende April meine Antrag bei der ARGE abgegeben. Leider habe ich immer noch keinen Bescheid erhalten. Anstatt dessen hacken die auf den Sparbüchern, die die Oma nicht rausgibt rum.


    Nun soll ich bei der Bank erfragen, ob die Sparbücher auf meine Kinder laufen, oder auf die Oma.
    Wenn die Sparbücher auf jeweils den Namen meiner Kinder laufen, soll ich eine Bestätigung der Bank vorlegen.
    Wenn sie auf meine Mutter laufen, brauch ich nichts bringen.


    Es hilft mir aber auch nicht weiter, ich komm an die Sparbücher definitiv nicht ran, auch wenn sie auf meine Kinder ausgestellt sind. Meine Mutter sagte mir schon, ob ich es nicht mehr erwarten kann, bis sie stirbt. Und so etwas ist natürlich nicht sehr angenehm.


    Mein ARGE-Berater sagte, dass ich ja einen Kredit erhalten könne. Daraufhin erwiderte ich ihn, daß ich insolvent bin und wenn ich Vermögen hätte, würde ich kein Hartz IV beantragen.


    Für den Monat Mai habe ich immer noch keine Miete bezahlt, davon habe ich Nahrungsmittel für meine beiden Kinder und mich gekauft sowie Benzin, damit ich zu meinen 27 km entfernten Teilzeitjob fahren kann.
    Nun hat mir mein Arbeitgeber, der gleichzeitig mein Vermieter ist nahegelegt, daß er mir den nächsten Lohn nicht überweisen wird, da er sich den Lohn (gleicher Betrag wie Miete ) für die Miete einbehält. Unterhalt vom Kindsvater gibts nicht, UVG nur für meinen jüngeren Sohn und Kindergeld. Jetzt wirds eng, was soll ich tun?


    Was soll ich mir von der Sparkasse schreiben lassen? Im übrigen habe ich alleiniges Sorgerecht beantragt, jedoch noch kein Beschluss. Kinderausweis hab ich aufgrund dessen nicht bekommen, bei den Sparbüchern wird es wahrscheinlich nicht anders sein?


    Bitte um Eure Hilfe - ich bin ratlos


    Vielen Dank im Voraus


    LG
    Goldfisch

  • Hallo Goldfisch 66!


    Das was die ARGE von Dir fordert ist ungerechtfertigt wird aber leider öfters praktiziert.


    Frag mal diablo, wer hier die Bedarfsgemeinschaft darstellt, das bist nämlich Du und Deine Söhne. Die Oma ist eine eigene Bedarfsgemeinschaft und was sie mit Ihrem Geld macht ist Ihre Sache. Ich gebe nataly da in ihrer Auffassung vollends Recht, selbst wenn Du weist das Deine Mutter (die Oma also) für Ihre Enkelkinder ein Sparbuch angelegt hat, so könnte keiner der Kinder ohne das Einverständnis der Oma an das darauf befindliche Kapital.
    Die Aufforderung des Fallmanagers, das Du nun belegen musst wer über das Vermögen auf dem Sparbuch verfügt ist rechtswidrig. Du bist nicht der Besitzer der Sparbücher und Deine Kinder ebenso wenig.


    Bei mir hat die ARGE versucht mit einem Formular das Vermögen meiner Kinder zu ermitteln, ich hatte der Rechtsabteilung der Geschäftsleitung geschrieben das durch die Scheidung die Kinder in der Bedarfsgemeinschaft meiner Ex-Frau geführt werden und selbst das Umgangsrecht gibt der ARGE keine Chance die Sparbücher oder das Vermögen meienr Kinder einzubeziehen. Dieses Denken rührt aus den Sozialgesetzen vergangener Tage, ALG II ist aber keine Sozialhilfe im althergebrachten Sinn und wird in vielen Fällen anders zu bewerten sein, nur damit haben die eingefahrenen Denkstrukturen bei so manchem Mitarbeiter ein Problem, sich nämlich mit den Neuerungen auch einem anderen denken zu unterwerfen.


    Nochmal, die Oma gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft und über die Sparbücher die sie anlegt kann sie verfügen wie sie will und wenn sie eines auf den Namen Horst Köhler anlegen würde, hätte selbst der keinen Anspruch darauf sondern nur die Oma und Personen denen sie dieses Recht überträgt, aber davon ist in Deinen Aussagen keine Rede gewesen und damit ist der Sachverhalt völlig klar. Aus Sicht der ARGE kann man natürlich versuchen an Daten zu kommen, aber willst Du Dich strafbar machen indem Du Daten einer Dritten Person bekannt gibst die die ARGE überhaupt nichts angehen!


    Gruß

  • Hallo nochmals!


    Zu Deiner Notsituation erklär dem Fallmanager nochmals Dein Anliegen und las darüber eine "Verhandlungsniederschrift" anfertigen. Aufgrund der beiden Kinder bestehe darauf das die Versorgung sicher gestellt ist und zwar nicht mittels eines Darlehns (Kredit der ARGE) sondern durch Bearbeitung des Antrages.
    Sofern nicht innerhalb von 8 Tagen der Bescheid ergeht, erklär der Dumpfbacke mal das es ein Schnellverfahren beim Sozialgericht gibt welches Du umgehend bei einem Rechtsanwalt beantragen wirst. (Die Bescheide sind in 20 Minuten bearbeitet und der Leistungsbescheid kann in vielen ARGE'n vor Ort ausgedruckt werden.) Frage ruhig mal nach dem Teamleiter und notfalls erkläre ihm Dein Problem mit dem Fallmanager nochmals.


    Ausserdem weise darauf hin das Du eventuell sogar noch den Job verlieren könntest wenn Dein Arbeitgeber, weil auch Vermieter das nicht akzeptieren wird das die Miete rückständig steht.


    Ihr müsst Euch alle mal folgendes merken, wer nicht zeigt das man mit ihm nicht alles machen kann, mit dem wird auf der ARGE kurz über lang der Zampano gemacht. Ich habe mir hier soviel Respekt verschafft das ich den Fallmanagern knallhart ins Gesicht sage ob sie mich verarschen wollen und das sei aufpassen sollen das dieses Verhalten nicht mal nach hinten los geht, das gilt hier hoch bis zum Bürgermeister!


    Mir ist es dioch egal ob ich von den Bürokraten geliebt werde oder als Spinner oder Querulant angesehen werde, genau wie hier im Forum einige Probleme mit meiner Person haben, ich muss dafür sorgen das ich Monat für Monat finanziell klar komme und da gilt es dann einfach nur stärker zu sein, wie diese Korintenkacker die glauben das es Ihr Geld ist was sie verteilen und die uns nur beleidigen können mit dummen Fragen und Äusserungen hinsichtlich unserer Arbeitslosigkeit!


    Kopf hoch und Mund auf !


    Gruß