unterhhaltvorschuss (UVG.)

  • hallo. habe diese frage;


    wenn meine frau vor kurzem UVG. beantragt hat, weil ie alleine jetzt lebt mit den kindern, muss sie das der arge. mitteilen, oder wierd das automatisch von den behörden gemacht. da ich auch alg2. bekomme kann ich das uvg.nicht zahlen. das zahlt dann der landkreis wesermarsch den unterhaltvorschuss. wierd das alg2.geld was sie kriegt, der uvg. betrag voll angerechnet auf das alg2.geld?

  • wierd das nur auf den anteil von den kindern angerechnet das UVG. was der landkreis zahlt vom alg2. betrag, oder auf das gesamteinkommen vom alg2. betrag?,


    Zuerst solltest du folgendes wissen:


    UVG muss der ARGE angegeben werden und wird auf den Bedarf der Kinder angerechnet. bis zum 6. Lj beträgt der UVG 124,00€ (glaube ich) und ab dem 6. Lj 168,00€(auch nur vermutung, hab die Zahlen nicht genau im Kopf.)


    UVG wird für maximal 72 Monate allerdings nur bis zum 12 Lj.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter


  • das heisst, das der UVG. nur auf denn anteil angerechnet werden, was meine frau von der arge kriegt für die kinder? 2 kinder, jeweils 208 euro anteil?. wierd das denn auch nicht an ihr anteil angerechnet? auf die 347 euro?
    kannst du mier bitte eine kurze aufstellung machen.danke

  • Wäre toll, wenn du mir vorher einmal mitteilen kannst wie viele Kosten der Unterkunft von der ARGE gezahlt werden.


    Gruß


    DIablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • ISt sogar ziemlich einfach.


    Also Bedarf für Jedes Kind 208 + 150 (regelsatz + Anteilige Miete) = 358€


    Davon werden pro Kind 124,00€ (UVG) + 154,00€(Kindergeld)=278,00€ abgezogen.


    Heißt also, dass Jedes Kind einen Bedarf in Höhe von 358,00€ - 278,00€ = 80,00€ hat.


    2x 80,00€ + 347,00€ (Regelsatz Frau) + 150,00€ (Anteilige Miete Frau) ist der BEdarf für die gesamte BG=


    757,00€



    Dies beinhaltet natürlich keine Mehrbedarfe, etc. aber eventuelles Erwerbseinkommen ist aucuh nicht berücksichtigt.



    Für die 100%ige richtigkeit gebe ich auch keine Gewähr ;)


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter


  • also ich habe so gedacht, das sie as einkommen ungefähr erziehlt, sage mier bitte ob da falsch ist;


    frau kriegt 347 euro
    +aleinerziehungsuschlag124euro
    +208 mal 2 da 2 kinder
    -308 euro kindergeld
    +170 für 8 jahre alten sohn uvg. vom landkreis
    +124 euro für 4 jahre alten sohn uvg.
    +450 euro miete warm.


    kriegt sie ein einkommen dann von grob 1600 euro?????
    wierd das uvg. denn auch nicht an ihren anteil mitberechnet, und an die miete und alleinerziehungszuschlag


    was bleibt bei den ganzen rechnungen denn übrig, doch nicht mehr wie 1500 euro, dann brauch sie ja garnicht mehr arbeiten?????


    ich blick nicht durch.


  • würde gerne deine nummer haben, damit ich das mit dier am telefon bespreche, wenn du nichts dagegen hast.

  • würde gerne deine nummer haben, damit ich das mit dier am telefon bespreche, wenn du nichts dagegen hast.



    Ungerne, da ich das hier Privat mache.


    Außerdem ist dein Gedankengang falsch. Der UVG wird von Der ALG II Leistung angezogen, weil es einkommen ist.


    hab gerade nochmal durchgerechnet. Deine Frau Müsste einen ALG II Anspruch von etwa 737€ haben dazu noch Kindergeld(308€) und UVG (170€ + 124€) = ca. 1339€ zum leben


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter


  • achso; also wierd dann von den ca.1339euro das uvg.,kindergeld abgezogen ja? wie ist das dann mit dem alleinerziehungsbedarf, wierd das da mit angerchnet? also zum schluss hätte sie ein einkommen von ca. 800 euro zum leben nach allen abzügen von uvg. und so weiter? habe ich das jetzt geschnllt?:)


    :). noch mal kurz gefasst
    von denn ca.1390euro wierd das voll abgezogen;
    uvg-voll
    kindergeld voll
    alleinerziehungszuschlag fällt weg wegen uvg?voll?
    ja was meinst du hab ich das verstanden:)