wohngemeinschaft

  • Hallo zusammen,


    Und zwar habe ich eine frage zum thema wohngemeinschaft bzw bedarfsgemeinschat.
    Ich bin 19 jahre alt und wohne seit januar bei einem guten freund in duisburg,da es familäre probleme gab.
    Mein kumpel hatte mich auch bis heute immer mitversorgt.
    Aber jetzt habe ich vor mich morgen bei der arge anzumelden und hartz 4 zu beantragen.
    leider kenne ich mich damit überhaupt nicht aus.
    wieviel würde mir zustehen?
    die wohnung in der wir wohnen ist 47 qm gross und kostet im monat 322,50.
    jetzt wollte ich einfach mal fragen wie das ganz aussieht?
    ich habe nämlich überhaupt keine ahnung was auf mich zukommt :)


    würde mich über eine antwort sehr freuen Lg dero

  • Guten abend,


    Grundsätzlich(habe ja nur die angeaben die du gemacht hast) hättest du anspruch auf 347,00€(im Osten weniger) und auf 50% der KDU (Kosten der Unterkunft[Strom nicht inklusive])


    Bei einer WG wirst du dich dafauf gefasst machen können, dass eure Verhältnisse durch einen Hausbesuch des Ermittlungsdienstes überprüft werden (Ich würde das machen)


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • vielen dank für deine antwort.
    da bin ich ja beruihgt.hatte nur die befürchtung das die wohnung zu gross wäre oder sowas :P weil ich mich überhaupt nicht auskenne.
    naja besuchen können sie mich gerne kommen :D habe immer gerne besuch *g*



    Lg dero

  • Hallo Hallo Hallo,


    da macht Ihr es euch aber sehr einfach mit der Beantwortung der Frage!


    Bin zuhause ausgezogen weil es familiäre Probleme gibt ?! ...... und das berechtigt dann ALG II zu beziehen oder was?


    Leute im Gesetz steht das, wer unter 26 ist bei den Eltern in der Obhut verbleiben darf, es sei den das eine öffentliche Institution darüber anders entscheidet, mit nichten ist dies der Betroffene selbst, auch wenn im SGB II § 38 diesbezüglich jemand seine Eigenverantwortung aus der Bedarfsgemeinschaft (in diesem Fall der Elterlichen) selbst regeln könnte.


    Wenn Dein Freund (dero3) wohlmöglich auch noch Leistungen nach ALG II bezieht , drückst Du Ihm mit der Aussage die hier im Netz steht gleich die erste Sanktion rein. Weil er dies aufgrund der Mitwirkungspflicht hätte melden müssen, denn Du müsstet somit einen Anteil an der Wohnung mit aufbringen, ob Du nun was hast oder nicht!


    Auch sind Hausbesuche bei einer WG nicht die Regel, diese sind zudem nur zulässig wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht!



    Gruß

  • hallöchen,
    Nee mein Kumpel bezieht kein ALG II.


    Also aufjedenfall war ich heute bei der arge und jetzt muss ich meinen antrag ausfüllen und am donnerstag zum Team u25.Ich schätze mal dort wird dann enscheiden wie es weiter geht.Am freitag habe ich einen termin um den ausgefüllten antrag abzugeben.
    Also es hätte auch keinen sinn zu meinem vater zurück zukehren da ich nächste woche schon wieder bei der arge wegen dem selben problem stehen würde.
    Und ich glaube kaum das ich mich in irgendeiner weise immer wieder runtermachen lassen möchte oder auch geschlagen werde.Das tue ich mir auf keinen fall mehr an da kann kommen was wolle!!!


    Lg dero

  • Wenn du meinen kurzen, aber korrekten, Beitrag richtig gelesen hättest, dann hätetst du auch verstanden, dass ich "Grundsätzlich" geschrieben hab, weil zu wenige angaben gemacht wurden.


    Und ich finde es interessant, dass du denkst das eine WG nicht überprüft wird...


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter