Selbständigkeit + Zuschuß zur privaten Krankenversicherung?

  • Hallo liebes Forum,


    mein Problem sieht folgendermaßen aus:


    Ich habe mit meinem Freund zusammen eine GbR. Bis Anfang 2008 haben wir auch einen Zuschuß zu den Wohnungskosten erhalten, weil unsere Einnahmen unterhalb der ALG 2- Grenze waren.


    Seit Januar haben die schlauen Bürschchen ja nun die Gesetze etwas verändert, so dass man als Selbständiger noch weniger an Betriebsausgaben anrechnen kann, wie vorher (Bsp: Telefonkosten nur noch 50 %, pro gefahrenen KM betrieblich nur noch 0,10 €...wie realistisch:mad: )


    Das würde bedeuten, dass wir zwar nicht mehr Einnahmen haben, aber trotzdem keinen Anspruch auf Unterstützung mehr und ich muss mich privat versichern. Dadurch würde aber wieder die Hilfebedürftigkeit hervorgerufen werden.


    Wir haben gehört, dass man sich von der ARGE einen Zuschuß zur privaten Krankenversicherung holen kann, wenn man mit dem Aufwand selber wieder hilfebedürftig würde.


    Hat hier jemand schon Erfahrungen bei der Beantragung / Entscheidung gemacht??? Auf was müßte man jetzt achten? Freue mich über jeden Tipp!
    Danke im voraus.


    LG
    little

  • Hallo,


    alles zum Zuschuss bei fehlendem Leistungsanspruch steht in § 26 Abs. 3 SGB II.
    Du kannst dann die angemessenen Kosten der privaten oder freiwilligen Krankenversicherung geltend machen;
    die Berechnung ist die selbe wie bei der Berechnung des Alg II:


    Bedarf ./. Einkommen = übersteigendes Einkommen (sonst hättest ja Leistungsanspruch ;-) )
    und hier werden dann die angemessenen Kosten der Krankenversicherung gegen gerechnet


    Bsp.: 1.000 € ./. 1.050 € = 50 € übersteigendes Einkommen; die nachgewiesenen angemessenen Krankenversicherungskosten
    betragen 170 €
    => du bekommst einen Zuschuss in Höhe von 120 €


    Mfg