Will ausziehen!!!

  • Hallo,


    ich bin 27 und wohne wieder bei Mam und möchte liebend gerne ausziehen. Habe auch eine Wohnung gefunden die 320 Euro warm kostet. Da ich Hartz 4 beziehe bin ich mir nicht so ganz sicher ob das JobCenter mir einen Umzug bewilligen würde und die überhaupt die Miete in der Höhe übernehmen würden.


    Hat da jemand einen Rat für mich???



    Danke im voraus.


    Illy

  • Grob gesagt:


    mit dem 25Lj. kann man eine eigene Wohnung anmieten.


    Richtlinien für Dortmund:


    ca. 45m² max. Grundmiete: 235,80€


    Wenn es eine Erstauszug aus dem Elterlichen Haushalt ist kann du auch noch Erstausstattung der WOhnung beantragen (in Do: 921,00€)


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • habe eingiges hier gelesen auch mir geht es nicht anderst


    War heute auch bei der Agre wegen einem Umzug in eine größere Wohung da meine zu klein ist, die SB hat meine Gründe abgelehnt, sie hält meine Wohnung von 36qm für angemessen. Ich schlafe wohne esse und arbeite als Künslerin (Sängerin/Textautorin) ohne Geld zu verdienen und das alles in diesem kleinen Raum,! Warum ich arbeite in diesem Raum ist, ich lebe getrennt von meinem Mann und habe während den elf Ehejahren 4 CD produzieren lassen für die muss ich weiterhin Werbung machen, weiterhin auch Texte schreiben mit drei Komponisten zusammen, denn ich sehe nicht ein ,das ich alles in den Mülleimer schmeissen soll, nur weil ich jetzt im Moment von HartzIV lebe, das alles hat mich Geld gekostet und es besteht die Chance damit mal Geld zu verdienen. Ich schlafe auf einer couch da ich nicht noch zusätzlich ein Bett stellen kann. Meine Gründe die ich nannte waren, seitdem hat sich mein Gesundheitszustand verschlechtert, ich leide unter starken Rückenschmerzen, fühle mich eingeengt darunter auch Angstzustände und Depressionen.
    Ich habe mir Ihre Ablehnung gleich schriftlich geben lassen und darauf Widerspruch eingelegt, werde euch dann weiter berichten was dabei raus kommt. Zugleich hab ich ihr bekannt gegeben das ich mir noch zusätzlich ein Beratungschein für einen Anwalt auf dem Gericht hole, den die lassen sich drei Monate Zeit bis sie einen Widerspruch bearbeiten. In dieser Zeit kann man tiefer rutschen in die Probleme aber das interessiert die nicht.
    Ich kann euch nur den Rat geben, weiter machen mit kämpfen, einen Widerspruch nach dem anderen einlegen, wie bei einer Schallplatte immer wieder diese auflegen, ich habe die Erfahrung gemacht irgendwann werden sie nachgeben müssen, denn sie sagen uns nur unsere Pflichten aber unsere Rechte nicht.
    werde weiter berichten Liebe Grüße Ellen:) :)

  • Hallo Ellen,


    für eine Person sind 36m² durchaus angemessen auch wenn du dort arbeitest (privat).
    Für eine Person sind bis zu 45m² möglich, ein Rechtanspruch besteht darauf nicht.


    Einen Umzug einzuklagen aufgrund der Beengung und der Differenz zur möglichst maximalen Wohnraumgröße von 9m² halte ich für haltlos.
    Es steht dir aber frei auf eigene Kosten in eine 45m² Wohnung umzuziehen die vom Mietpreis nicht höher ist.

  • Hallo Schlagerfee1


    Du bist demnach Selbstständig ohne Einkommen?


    Ist das von Dir bewohnte Objekt denn jetzt der Betrieb oder die private Wohnung oder hast Du gegenwärtig gar keine private Wohnung und warst nur genötigt in den Betriebsräumen zu nächtigen weil Du ansonsten unter der Brücke schlafen müsstest? Stellt sich dann nur noch die Frage wie Du die Kosten für die Betriebsräume aufbringst?


    Gruß


    und mal über diese Darstellung nachdenken?

  • Ellen ist nicht selbständig gemeldet, sonst hätte sie dieses "Problem" nicht.
    Da Ellen bereits ALG2 Leistungen bezieht und ebenfalls KDU Kosten besteht keine Möglichkeit nun zu behaupten das es sich bei der von Ellen angemieten Wohnung um ein Büro handelt.
    Ebenfalls ist bei einer "freiberuflichen" Tätigkeit wie Ellen sie verfolgt nicht zwingend ein Büroraum erfoderlich, schreiben kann man auch am eigenen Schreibtisch.
    Ebenfalls kann Elen sich selbständig melden, dies hätte aber nicht zur Aussicht eine größere Wohnung genehmigt zu bekommen da es sich nicht um einen Gewerbebetrieb handelt der mehr Raum erforderlich machen würde.

  • Halli hallo


    danke für eure Antworten, so damit ihr es besser versteht, ich bin Sängerin/Textautorin bis jetzt leider noch ohne großen Erfolg ich strebe danach und lasse nicht locker.
    Was ich mir aufgebaut habe hat mal viel Geld gekostet und da kann man von mir nicht verlangen das ich alles weg schmeissen soll, nur weil ich jetzt von HartzIV lebe? Um weiter zu kommen brauche ich meinen PC wo ich ins Internet gehe wegen Werbung meiner HP was ich so mache, um zu commnizieren mit den Komponisten mit denen ich zusammen arbeite. Dann habe ich hier ein Keyboard für meine Meldodien zum einspielen, 2 große Lautsprecher 1 Mischpult, zwei Verstärker, für meine Auftritte ( Promotion ) dann ein Regal mit meiner ganzen Unterlagen der Texte und Gema u.s.w und dann zwei riesen große Karton mit meinen produzierten CD´s und das alles steht in einem Raum sowie zusätzlich Wohnzimmer (kein Bett ) ich brauche ein eigenes Schlafzimmer.
    Es kann nicht sein das ich gehindert werde sollte weiter zu machen mit meiner Musik, denn es besteht ja schließlich mal Chance darin, damit Geld zu verdienen. Denn wir produzieren auch Songs für neue Künstler und diese Songs müssen erst bekannt werden damit ich verdiene.
    schaut mal auf meine HP www.notterellen.de dann könnt ihr euch mehr ein Bild von mir machen!:confused: :)
    Liebe Grüße Ellen

  • Wie immer die Ämter mit ihrer Korintenkackerei,
    ich denke sie haben sich nicht an der Wohnungsgröße gestört war ihnen sicher blos einfach zu teuer.
    Eine 1-Raumwohnung ist für einen jungen Menschen ohne viel Inventar durchaus denkbar aber auch nicht auf Dauer.
    Ich hatte mal ein gespräch mit einem Vermieter er suchte einen neuen Mieter für seine 1-Raumwohnung und meinte die vermiete ich höchstens für 3 Jahre am Stück und weil ihm das genervt hat den ständigen Mieterwechsel hat es sie einfach verkauft.
    veruche es über Private Vermieter die meisten sind besser als ihr Ruf.
    Ich hatte sogar einen der mich sofort hätte einziehen lassen ohne Kaution und mit Mietkostensenkung leider ging es bei mit nicht durch Krankeit.
    Städtische Wohnungsvermietung wenn vorhanden sind auch etwas Kulanter als Immobilienmakler.
    Ich wünsche dir Kraft und viel Glück

  • Hallo an alle hoffe ihr könnt mir helfen ,ich will mich von meine Lebensgefährte trennen da er mich und meine kinder türanisiert ,da er nach mehrmaligen auf vordern nicht auszieht will ich es jetzt machen bekomme harzt 4 und habe angst das das job center es nicht genehmigt was meint ihr werden sie zustimmen

  • na viel informationen sind dass ja nicht. aber zumindest musst du es wohl im interesse der kinder probieren. am besten wäre, wenn du eine anzeige wegen häusliche gewalt gegen den lebensgefährten vorlegen könntest oder einen richterlichen Spruch erwirken könntest, dass er ausziehen muss.

  • na ich will ja ausziehen weil ich schon mit den nerven habe und mein behinderter sohn muss auch schon wegen ihm in ärztliche betreung gehn zum nervenarzt muss er weil er immer anfälle bekommt wir haben der nervenärztin auch alles erzählt und sie ist auch der meinung das wir ausziehen solln im intresse der kinder .

  • Hallo....


    Meine Frage zu diesem Thema ist....


    Wenn ich unter 25 Jahren bin und aus der Wohnung meiner Eltern ausziehen möchte,kann mir das Amt das verbieten wenn ich eigenes Einkommen habe wie Ausbildungsvergütung,Kindergeld und Unterhalt und somit meine Kosten selbst bezahlen kann?


    Und bekomme ich unter 25J. ein Zuschuss vom Amt für Erstausstattung meiner Wohnung da ich ja zum erstenmal aus der Elterlichenwohnung ausziehe?


    glg und danke