Hallöchen...
Nachdem mir eine Frage neulich hier so kompetent beantwortet wurde möchte ich noch einmal eine stellen...
Meine Freundin hat auch zwei kleine Kinder und bezieht Hartz 4. Ihr papa liegt im sterben und sie wird dann eine komplett bezahlte Wohnung erben im Wert von ca 70000 Euro.
1 Frage: da sie dort wegen der Grösse und Aufteilung nicht selber einziehen kann muss ja irgendwas geschehen. darf sie vermieten und den Überschuss nach hauskosten etc als monatliches Einkommen nehmen? Würde jedoch nicht reichen um ohne Arge klar zu kommen.
Frage 2: Wenn sie verkaufen muss und von dem Erlös leben muss,wie sieht es mit Schuldentilgung aus?Sie hat bei ihrem Ex freund seit Jahren 30000 Euro Schulden.Dürfte sie die zurück zahlen?natürlich nachweislich über das Konto.
Frage 3: Wenn meine Freundin all ihre Schulden (ist im Insolvenzverfahren) beglichen hat und nichts mehr über ist,hat sie dann wieder Anspruch auf ALG 2???
Im Namen meiner Freundin bedanke ich mich schon mal für kompetente Antworten....
LG Sandy