Hallo,
ich habe eine Einladung zum 24.04.08 vom Jobcenter bekommen, die ich auf keinen Fall mehr wahrnehmen möchte, da mein ALG II Ende April [30.04.08] ausläuft. Ich habe zwar schon einen "Weiterbewilligungsantrag" (bisher Fortzahlungsantrag) zugeschickt bekommen, will diesen allerdings nicht mehr stellen, da sich an meiner Situation, die zum Auslaufen des ALG II führte, nichts geändert hat: Das Eingewöhnungsjahr nach dem Einzug meiner Freundin bei mir ist um, daher wird ihr Arbeitseinkommen nun voll auf unsere Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Seit ihrem Einzug vor einem Jahr wurden nur die Kosten für Unterkunft und Heizung von 235 € auf 117 € halbiert, jetzt gibt es gar kein Geld mehr vom Amt, da meine Freundin zu viel verdient (etwa 1050 € netto). Der letzte Fortzahlungsantrag führte somit nicht mehr zu einer 6-monatigen Weiterbewilligung, sondern nur noch zu 3 Monaten (Febr.-Apr.), da dann das Eingewöhnungsjahr endet.
Auf der Rückseite der Einladung gibt es nun drei Möglichkeiten anzugeben, weshalb man der Einladung nicht nachkommt.
1) Aufnahme einer Tätigkeit (ab wann, bei wem, als was, > oder < 15 Wochenstunden)
2) Erkrankung -> Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen
3) Sonstiger Grund
A.
Wenn nun mein ALG II durch die Bedarfsgemeinschaft mit meiner Partnerin ausläuft (ich kann doch annehmen, dass der Weiterbewilligungsantrag zu nichts führt, wenn schon der letzte normale Fortzahlungsantrag wie erwartet nur genau bis zum Ende des Eingewöhnungsjahres bewilligt wurde und 1050 € Netto-Einkommen bei 235 € Miete nun mal für zwei Personen ausreichend sind) und das alles für mich eigentlich auch akzeptabel ist, da ich möglichst vorerst mit dem Amt gar nichts mehr zu tun haben möchte, wie kann ich nun diesen Einladungstermin verhindern? Welchen "Sonstigen Grund" müsste ich angeben außer Arbeitsaufnahme (das ist nicht der Fall) oder Krankheit (ich könnte zur Not mit meinem Arzt sprechen, aber setzen die dann nicht einfach einen neuen Termin an?), welchen Grund also, ich meine, ist das Auslaufen des ALG II nicht schon Grund genug? Kann ich das alles so angeben, wie es ist? Oder möchten sie bei dieser Einladung vielleicht sogar rückwirkend meine bisherigen Ansprüche prüfen, z.B. durch die Bewerbungsliste? Diese habe ich seit der nur noch bis April befristeten Bewilligung nicht mehr geführt, es würde mich große Fantasie kosten, eine solche nun aus dem Hut zu zaubern! Habe ich aber keine, verlangen sie dann Geld zurück? Sperren für die Zukunft hat ja keinen Sinn mehr, da kein Antrag mehr gestellt?
B.
Eine weitere offene Frage ist für mich der Krankenkassenbeitrag bei der Siemens-Betriebskrankenkasse. Bisher wurde er doch vom Amt bezahlt, wie zahle ich ihn ab Mai? Bei meiner Freundin kann ich mich nicht mitversichern, da wir nicht verheiratet sind. Ich habe aber von einer "Beitragsbegünstigten Einstufung für Stellenlose" gehört. Weiss jemand, ob es so etwas bei allen gesetzlichen Kassen, also auch bei der SBK gibt? Wie hoch ist der Beitrag? Gibt es da irgendwelche Bedingungen zu beachten usw.? Kann man diese "beitragsbegünstigte Einstufung" theoretisch ewig behalten? Alles andere, wie Rentenversicherungsansprüche usw. sind mir egal, aber die Krankenkasse muss ich nun selbst regeln.
Ich wäre für jeden Tip die beiden Fragenkomplexe A und B angehend dankbar und bedanke mich schon im voraus für Eure Hilfe.
Der Frager