Mehrbedarf für alleinerziehende?

  • Hallo alle zusammen :)


    Es gibt ja genügend Hartz 4 Rechner im Internet und egal welchen ich nutze, immer wenn ich meine Leistung ausrechnen möchte, steht da Mehrbedarf für alleinerziehende, 124 Euro.


    Aber auf meinem Bescheid von der Arge steht nix davon.


    Warum bekomm ich das nicht? Vielleicht weil ich noch mit meiner Tochter bei meinen Eltern lebe?


    Lg


    chip

  • § 21 (3) SGB II:


    Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
    zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein
    Mehrbedarf anzuerkennen
    1. in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden
    Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder
    mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen
    leben
    --------------------
    Frag doch einfach nach, warum der Mehrbedarf nicht gezahlt wird.

  • Möglicherweise hast du trotzdem Anspruch. In den Durchführungshinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu § 21 SGB II
    habe ich folgende Passage gefunden:


    "(3) Unverheiratete unter 25 Jahre alte Kinder mit eigenem Kind, die im Haushalt ihrer Eltern leben, bilden eine eigene Bedarfsgemein-schaft (s. Kap. 3.3 zu § 7). Sie erhalten die volle Regelleistung (s. Kap. 2.2 zu § 20). Auch bei ihnen ist der Mehrbedarf anzuerkennen."


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-21-SGB-II-Leistungen-Mehrbedarfe.pdf


    (Seite 7 von 11)

  • Guten Morgen.


    Ich habe jetzt bei der Arge angerufen und da wird mir gesagt das mir die Leistung gar nicht zustehen tut, weil ich noch zuhause wohne und meine Eltern auf meine Tochter aufpassen, wenn sie nicht in der Kita ist und ich arbeiten bin. (400 Euro Job)


    Kann das wahr sein???



    Lg


    chip

  • Hallo!


    Ja das stimmt leider. Es steht Dir NUR zu wenn Du wirklich alleinerziehnd bist, sprich, wenn keiner der Angehörigen mit Dir in einem Haushalt leben!


    Wenn Du nun wirklich ganz alleine wohnst bist auch Du ganz alleine in dem Moment für die Pflege und Erziehung des Kindes verantwortlich. Dann hast Du auch Anspruch drauf.