WICHTIG, bitte antworten :)

  • Hallo alle zusammen :)


    Ich bin 24 und habe eine Tochter im Alter von fast 4 Jahren.
    Ich bin alleinerziehend und wohne noch im Elternhaus.


    Ich bekomme Hartz 4.


    Meine Freundin ist fast 18 und wohnt auch noch bei Ihren Eltern.
    Sie macht ein Freiwilliges Soziales Jahr und ab dem Sommer eine Ausbildung zur Altenpflegerin.


    Nun haben wir beschlossen, das wir zusammziehen wollen.


    Weil meine Tochter wird immer größer und sie braucht ihr eigenes Zimmer. Bisher hatte sie hier nur ein halbes.
    Und da meine Freundin zuhause auch raus möchte, passt es ja.


    Nun die Fragen?


    1. Wieviel Miete & qm² würde uns 3 zustehen?


    2. Wären wir dann eine bedarfsgemeinschaft?


    3. Müsste Sie auch Hartz 4 beantragen?


    4. Muss ich mir von der Wohnung die ich will und besichtigt haben den Mietvertrag holen und damit zum Amt gehen oder erst Amt fragen ob es okay ist, ob ich ausziehen überhaupt darf?


    5. Habe mal mit dem Hartz 4 Rechner errechnet was wir bekommen an Geld, kann man dem rechner vertrauen?


    Würde mich über Antworten von euch Freuen ;)


    Lg


    chip

  • hallo chip 84!


    Da Du ein Kind hast bildest Du eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn Deine Freundin mit Euch Zusammenziehen möchte solltet Ihr eiene Wohngemeinschaft bilden, denn eine Bedarfsgemeinschaf t würde bedeuten das das Einkommen Deiner Freundin ansonsten mit eingerechnet wird. Sofern Deine Freundin kein ALG II bezieht und ebenfalls nicht Zuhause wohnen muss, wäre das der beste Weg. Auch was die Größe der Wohnung angeht, kann durch die Freundin bestimmt werden wie viel der Wohnung Ihr zugemessen wird, es muss nur Vertraglich klar sein wie groß Dein Bereich davon ist, mit Kind sind das 60qm²


    gruß


    Nochmals , dies gilt wenn Deine Freundin keine Hilfe vom Staat beansprucht. Ansonsten gelten die Bestimmungen entsprechend BAB, ALGII oder Bafög"

  • Hallo, Danke für die schnelle Antwort.


    Habe noch 2 Fragen dazu.


    Kommt das Arbeitsamt nicht kontrollieren ob es wirklich eine Wohngemeinschaft ist?


    Und meine Zweite Frage wäre, wenn ich mit ihr eine Wohngemeinschaft bilde, zahlt das amt dann für mich nur die hälfte der Miete?


    Weil wir sind ja zusammen und schlafen ja auch in einem Bett.


    Lg
    chip

  • Hallo Chip 84 !


    In einem Bett schlafen ist sicherlich nicht das Problem! Nur ein Bett zu haben allerdings schon denn dann kann einem eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt werden. Zwar müssen noch andere Kriterien erfüllt sein aber Ihr macht es dadurch nur einfacher für die ARGE also sollte jeder seinen eigenen Bereich nachweisen können.


    Miete Teilen ist dann normal, aber man kann auch einen größeren oder kleineren Anteil der Wohnung in der Miete darlegen, je nachdem ob Deine Eltern Deine Freundin diesbezüglich unterstützen werden oder dies nicht der Fall ist und evtl. staatl. Leistiungen beantragt werden.


    Gruß

  • kleiner Nachrag...die Mietkosten werden auf alle in der Wohnung lebenden Personen umgelegt (sofern kein Untermietvertrag vorhanden ist)...das heißt 1 Drittel der Mitte muss von der Freundin getragen werden.