Wohnen und Arbeiten von zu Hause

  • Hallo,
    ich bin neu hier und habe sofort eine dringende Frage. Hoffentlich kann ich über diesen Weg brauchbare Informationen bekommen.
    Also, ich bin nun schon seit Jahren im Gesundheitsbereich selbständig tätig, alleinerziehend und chronisch krank. Mein Einkommen reicht nicht vollständig aus, um meinen Lebensunterhalt alleine zu bestreiten, daher bekomme ich anteilig ALG II.
    Ich habe nun ein Haus zur Miete angeboten bekommen, in welchem ich von zu Hause meiner Selbständigkeit nachgehen könnte. Da ich zur Zeit auch noch eine weitere Ausbildung in meinem Bereich auf eigene Kosten bestreite, für die ich weiteren Raum benötige, würde sich dieses o.g. Haus optimal anbieten, da ich dann zum einen die Einliegerwohnung für die eine Tätigkeit und den ausgebauten Keller für die anstehende neue Tätigkeit nutzen könnte.
    Glaubt Ihr, dass die ARGE dabei mitspielt?? Schließlich steht meiner Tochter und mir ja nur eine begrenzte Quadratmeterzahl als reiner Wohnraum zur Verfügung.
    Andererseits würde ich mich mit der Hausmiete günstiger stehen, als die derzeitige gewerbliche Räumlichkeit plus zukünftiger zweiter gewerblicher Räume plus meine Wohnungsmiete.


    Ich hoffe, mir kann dazu jemand etwas sagen, bevor ich über mein Vorhaben mit der ARGE spreche?!?


    Vielen Dank für Antwort und liebe Grüße,
    sepia

  • Hallo sepia!


    Die Frage kannst Du Dir selbst beantworten!


    Denkst Du das Sozialleistungen, die ein Überleben sicherstellen sollen dazu da sind ein Gewerbe zu finanzieren?


    Der Gedqanke von Dir ist zwar gut und auch nachvollziehbar nur die Grundsicherung heisst nicht umsonst Grundsicherung.


    Förderungen hinsichtlich der Selbstständigkeit sind daher für ALG II Bezieher nur in begrenztem Umfang möchlich, Brutto 3000€ stehen zur Verfügung und sind zudem als Kann-Bestimmung ausgelegt.



    Gruß

  • Hallo Horst,
    danke für deine Antwort; grundsätzlich verstehe ich deine Aussage natürlich bzw. die Umstände um Hartz 4; allerdings würde sich nichts an der derzeitigen Zahlung seitens der Arge ändern, wenn ich o.g. Haus beziehen würde; daher meine Frage, ob die Gesetze so ausgelegt sind, dass mir einfach die Quadratmeterzahl des Hauses nicht zusteht und demnach mein Vorhaben abgelehnt wird. Kostenmäßig würde sich eben einfach nichts bei mir ändern.


    LG,
    sepia