habe 2 kinder bin schwanger und in der zwickmühle ...

  • Hallo ,ich lebe alleine mit meinen 2 kindern habe seid einem halben jahr einen neuen partner und trau mir das einfach nicht zu mit meinen jetzigen Partner zusammenzuziehen bin auch einfach zulang alleine gewesen und schon durch erfahrungen geprägt..er hat auch noch seine wohnung ...ich gehe momentan arbeiten bekomme hartz 4
    .dazu kommen auch noch die probleme mit den kids ich möchte das alles langsam machen ...gut die Schwangerschaft ist nun mal da und möchte das kind dann auch behalten...jetzt zu meiner Richtigen frage ..meine eltern wollen ihr haus vermieten nun haben sie mir das angeboten ..würde es gern eingehen ..aber nur unter der bedingung das jeder sein bereich hat und 2 mietverträge ..würde das gehen und spielt da das amt nicht mit ..??? ich weiß einfach noch nicht ob das alles liebe ist bin sehr verunsichert..möcht einfach nicht in paar monaten dann dasitzen ich möcht mir erst sicher sein und es ausprobieren ..aber nicht gleich zu 100 prozent . ...das haus meiner eltern kann ich aber nicht alleine tragen..klar würde das gehen das mein freund dafür komplett aufkommt aber das möchte ich noch nicht ..was würdet ihr machen.???
    .ich steh irgendwie unter druck ..und habe nur angst vor dem schritt...

  • Hallo,


    da es sich um ein Einfamilienhaus ohne getrennte Wohnbereiche handelt und der Freund der Vater des neuen Kindes ist, besteht keine Möglichkeit einer Wohngemeinschaft.
    Ihr bildet automatisch eine BG auch wenn der Freund seinen eigenen Wohnbereich im Haus hat.
    Dies wäre nicht der Fall wenn es sich nachweislich um zwei getrennte Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus handeln würde.
    Aber selbst dann hättet ihr mit Prüfungen (zu Recht) der Arge zu rechnen da von einer Verschwimmung der Wohngrenzen auszugehen wäre.
    Ebenfalls würde der Mehrbedarf zu Alleinerziehende wegen der direkten Nähe des Kindsvaters wegfallen.


    Bedenke deine Freund ist auch im Falle getrennter Wohnung bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes für dich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.