Hallo.
Ich hoffe, dass mir die Experten dieses Forums weiterhelfen können, bei meinem doch sehr komplizierten bzw. komplexen Fall. Ich werde versuchen den Fall so einfach wie möglich zu schildern:
Derzeit befinde ich mich noch in einer schulischen Ausbildung und schließe diese im Juni d. J. ab. Für diese Ausbildung erhalte ich bereits Schüler-BAFöG. Außerdem erhalte ich ALG2.
Nach dem Abschluss möchte ich eine 1-jährige fachoberschule besuchen. Ich könnte zwar in meinem Ort eine solche besuchen, aber aus persönlichen Gründen möchte ich eine andere FOS in einer anderen Stadt meines Bundeslandes besuchen. Die dafür nötige Gastschulgenehmigung wird mir auch höchstwahrscheinlich erteilt.
Jetzt stellt sich die Frage: Welche Leistungen kann ich für den Besuch der FOS überhaupt erhalten? Die Aussagen von Freunden, Familie und sogar Behörden sind widersprüchlich: einmal heißt es, ich bekomme den vollen BAFöG-Satz, da die Schule rund 100km entfernt liegt und ich somiet Mietzuschuss bereits im BaFöG "inklusive" wär. Andere Auskünfte besagen, es läuft dann "weiter wie bisher", also elternabhängiges BAFöG+ALG2. Wieder andere meinen, ich werde gar kein BAFöG erhalten, weil ich schon einmal gefördert wurde. Und in manch einem Internetforum hab ich schon rausgelesen, dass ich womöglich weder das eine noch das andere bekommen werde.
Ich bin verwirrt und hoffe, dass ich hier ein paar Antworten erhalte.
Ach, falls es bedeutsam ist: ich bin 23Jahre alt. Mein heimatort und der "neue" Schulort liegen im selben Land, 100km entfernt. Fahrtkosten für das tägliche pendeln entstehen mir keine.
Vielen, vielen dank schon mal im Voraus.
DEXTER