komplexer fall - alg2 / bafög

  • Hallo.


    Ich hoffe, dass mir die Experten dieses Forums weiterhelfen können, bei meinem doch sehr komplizierten bzw. komplexen Fall. Ich werde versuchen den Fall so einfach wie möglich zu schildern:


    Derzeit befinde ich mich noch in einer schulischen Ausbildung und schließe diese im Juni d. J. ab. Für diese Ausbildung erhalte ich bereits Schüler-BAFöG. Außerdem erhalte ich ALG2.
    Nach dem Abschluss möchte ich eine 1-jährige fachoberschule besuchen. Ich könnte zwar in meinem Ort eine solche besuchen, aber aus persönlichen Gründen möchte ich eine andere FOS in einer anderen Stadt meines Bundeslandes besuchen. Die dafür nötige Gastschulgenehmigung wird mir auch höchstwahrscheinlich erteilt.


    Jetzt stellt sich die Frage: Welche Leistungen kann ich für den Besuch der FOS überhaupt erhalten? Die Aussagen von Freunden, Familie und sogar Behörden sind widersprüchlich: einmal heißt es, ich bekomme den vollen BAFöG-Satz, da die Schule rund 100km entfernt liegt und ich somiet Mietzuschuss bereits im BaFöG "inklusive" wär. Andere Auskünfte besagen, es läuft dann "weiter wie bisher", also elternabhängiges BAFöG+ALG2. Wieder andere meinen, ich werde gar kein BAFöG erhalten, weil ich schon einmal gefördert wurde. Und in manch einem Internetforum hab ich schon rausgelesen, dass ich womöglich weder das eine noch das andere bekommen werde.


    Ich bin verwirrt und hoffe, dass ich hier ein paar Antworten erhalte.


    Ach, falls es bedeutsam ist: ich bin 23Jahre alt. Mein heimatort und der "neue" Schulort liegen im selben Land, 100km entfernt. Fahrtkosten für das tägliche pendeln entstehen mir keine.


    Vielen, vielen dank schon mal im Voraus.
    DEXTER

  • Was ist das für eine schulische Ausbildung, die du im Juni 2008 abschließt? Wie heißt der Abschluss, den du im Juni bekommst? An welchem Ort, in welchem Bundesland befindet sich die FOS, die du besuchen willst? Willst du von deinem derzeitigen Ort aus die FOS besuchen und jeden Tag 100 km hin und 100 km zurück pendeln? Wohnst du derzeit bei deinen Eltern?

  • Hallo Nataly!


    Offenbar waren meine Informationen nicht vollständig. Also: Der Abschluss heißt "Kaufmann für Bürokommunikation", eine schulische, 3-jährige Ausbildung, die zu einem qualifizierten Berufsabschluss führt. Sowohl mein Heimatort, als auch der Ort der FOS liegen im Land Sachsen-Anhalt.


    Ja, ich werde jeden Tag pendeln. Ein guter Freund fährt die Strecke jeden Tag und ist bereit mich mitzunehmen. Sollte er krankheits- oder urlaubsbedingt mal nicht fahren können, werd ich mit dem Zug fahren (habe keinen Führerschein).


    Nein, ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern. Ich wohne seit etwa zwei Jahren allein in einer kleinen 1R-Wohnung.


    Musst du noch etwas wissen?


    NACHTRAG: Habe nochmal recherchiert - die Entfernung zwischen beiden Orten beträgt nur 70km. Sorry, hatte die Entfernung wohl zu großzüghg geschätzt.

  • "Musst du noch etwas wissen?"


    Ja. Muss noch was wissen. Du hast ja im Juni eine abgeschlossene Berufsausbildung. Nun die Frage: Ist eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung für den Besuch der einjährigen FOS? Musst du die abgeschlossene Berufsausbildung gegenüber der FOS nachweisen? Oder könnte sie auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung besucht werden?
    Welchen Abschluss erreichst du mit dem Besuch der FOS?

  • Ja. Vorraussetzung ist eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung. Habe ich das Jahr an der FOS erfolgreich absolviert, habe ich die Fachhochschulreife erlangt und somit
    a) einen höheren Bildungsabschluss (bisher: erw. Realschulabschluss)
    b) die Berechtigung an einer Fachhochschule zu studieren


    :-)
    Dexter

  • OK. Wenn das so ist, dann richtet sich dein Bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 BAföG. Da du nicht bei den Eltern wohnst, errechnet sich der Bedarf wie folgt:


    BAföG-Grundbedarf (§12 (1) 2.) 459,00 €
    + Mietzuschlag (bei Miete > 57 €) +72,00 €
    = Gesamtbedarf ("BAföG-Bedarf") = 531,00 €

    BAföG-Anspruch pro Monat: 531 €


    Nur der Vollständigkeit halber: Ich gehe davon aus, dass deine Wohnung nicht im Eigentum deiner Eltern steht und du Miete dafür zahlst.

  • Aha. Danke erstmal.


    Nun, wie gesagt nun wohne ich auch schon zwei Jahre nicnt mehr bei meinen Eltern, und während der Ausbildung wurde immer ein elternabhängiges BAFöG berechnet. Sicher, dass das dann bei der FOS nicht der Fall sein wird?


    Wie auch immer, selbst wenn ich den genannten Satz bekomme: Leisteungen nach SGB II fallen dann also komplett flach oder wie? Denn mit 531 € wird das schon ne knappe Nummer....


    ?
    Dex


    NACHTRAG: richtig, ist ne normale Mietwohnung.

  • Zusätzlich könnte noch ein Mietzuschuss nach § 22 Abs.7 SGB 2 beantragt werden:


    (7) 1Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3, § 105 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1). 2Satz 1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 2a ausgeschlossen ist.

  • Nataly, der Begriff "Berufsoberschule" ist mir in meinen Breitengraden nicht bekannt. Ich glaube diese Schulform gibt es in Sachsen-Anhalt nicht.


    Unaabhängig davon möchte ich meinen weiteren Bildungsweg nicht von der größtmöglichen staatlichen Unterstützung abhängig machen.